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Dornum Rechtsentscheidungen

Keine Bowlingbahn, kein Café, Bürger-, Politiker und Studentenfantasien landen auf richterlichem Einspruch

Nun liegt die Verfügung gegen die Gemeinde Dornum vor und lässt Dornums Bürgermeister in fraglichem Licht stehen. Wir haben gegen viel Widerstand, vornehmlich aus Parteikreisen, früh auf den sich abzeichnenden Konflikt hingewiesen und irregeleitete Bürger übertraten oft Konventionen, eben in Unkenntnis des wahren Sachstandes und den Bestimmungen des Testamentes über den Buchenhof. Vorweg muss leider auch angemerkt werden, dass die Testamentsvollstreckerin in der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Pflicht von Bürgern angegriffen wurde, ja nicht einmal ihr Ehestand war vor Anpöbeleien geschützt.

Nun das erste Ergebnis zusammengefaßt. Der Buchenhof ist für alle Zwecke außer der Wohnnutzung nicht verfügbar.

Wenn die Gemeinde glaubt, das durch ein studentisches „Brainstorming“ mit bürgerlicher Cheerleaderfunktion bewerkstelligen zu können, steht dem bis jetzt nichts im Weg, lediglich die Strafandrohung von 250000 Euro. Sollte nämlich sich das Treffen im Vereinsheim als Propagierung einer anderen, als im Testament vorgeschriebenen Nutzung herausstellen, wird die Rechtsverfügung scharf.

Offenbar haben das einige Internetnutzer noch nicht in voller Tragweite wahrgenommen, und für den sich bisher zögerlich verhaltenen Bürgermeister sicher auch ein Problem zu erklären, warum er (aus Sicht der Testamentsvollstreckerin) den Karren hat an die Wand fahren lassen. Die hälftigen nun die Bürger belasteten Rechtskosten hätten sicher schon nützlicher in der Erhaltung des Erbes eingesetzt werden können.

Zur weiteren Prognose darf man fürchten, dass die Gemeinde mehr als Vertrauen in das Amtshandeln verloren hat. Noch läuft eine Strafanzeige um die bisherige Geldverwendung aufzuklären. Auch dies hätte der Bm vermeiden können. Die Testamentsvollstreckerin hatte selbst über unsere Medien ihn zur kooperativen Haltung in der Sache aufgefordert.

Ob sich nach dem ganzen Geschehen überhaupt noch eine Zusammenarbeit ermöglichen lässt darf mit Recht bezweifelt werden. In einem unserer Beiträge hat sich die Testamentsvollstreckerin bereits zu möglichen testamentskonformen Alternativen geäußert.

„summerschool“ wäre dann eine Erinnerungsluftblase mit Lehrwert für den mündigen Bürger.

(stk)