War „summerschool“ Studentenaktion im Buchenhof Dornum von der Gemeinde mit 5000 Euro finanziert?

Wie bekannt erhielt die Gemeinde Dornum, Bürgermeister Trännapp am 19. 6. 2023 von uns eine Presseanfrage bezüglich der „summerschool“ Veranstaltung. Unter Punkt 4 fragten wir,

„Sind im Rahmen des Projektes Summerschool Gelder an die Veranstalter geflosssen?“

Dies wurde von der Gemeinde verneint, ja im Vorfeld war die Geschichte von der „kostenfreien“ Gutachten- und Ideenleistung durch die Studentenaktion beteuert.

Nun taucht eine Zahl auf. 5000 Euro als Spende an die HAWK Hochschulen. Gezahlt im Mai 2023 durch die Wirtschaftsbetriebe Gemeinde Dornum GmbH.

https://www.hawk.de/sites/default/files/2023-06/spendensponsoring_05_2023.pdf

Geschäftsführer der Wirtschaftsbetriebe ist der Kämmerer der Gemeinde. Woher stammte das Geld und für welchen edlen Zweck sollte die Spende dienen?

11000 Euro für Baumfällarbeiten gingen vom Konto Buchenhof an die Wirtschaftsbetriebe. Gab es da Zusammenhänge und reguläre Beschlüsse, war der Rat involviert…?

Diese Unklarheit zieht einige weitere Fragen nach sich, die wohl nicht nur auf der kommenden Ratssitzung gestellt werden. 

Der Fall Buchenhof ist weiterhin ungeklärt und wird Politik und Justiz beschäftigen. Offenbar wurde nach hier vorliegenden Erkenntnissen auch durch einen Bürger Strafanzeige wegen aller in Betracht kommender Amtsvergehen gestellt und dann wäre die Gemeinde ja noch in Erklärungsschuld gegenüber der Kommunalaufsicht. Den Bürgern Dornums wird also in Bezug auf Transparenz noch einiges an Geduld abverlangt.

Die bisherigen Rechtskosten aus einem Verfahren, bei dem die Gemeinde in der Sache unterlag, dürften dem ohnehin klammen Haushalt der Gemeinde auch nicht gut bekommen. Inwieweit angedachte weitere Feststellungsklagen gegen die Testamentsauflagen Erfolg versprechen darf nach Einschätzung von Juristen bezweifelt werden.

Wir werden weiter berichten.

stk.

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Dornum Kultur

Boogie Woogie im ausgebuchten Dornumer Schloss. Jörg Hegemann und Paul G. Ulrich begeistern ihr Publikum

Am Samstag, 12. August 2023, fand im Dornumer Schloss ein bemerkenswertes Boogie Woogie Konzert statt, organisiert vom Bürgerverein Herrlichkeit Dornum und präsentiert vom Duo Jörg Hegemann und Paul G. Ulrich. Der Rittersaal bot das eindrucksvolle Ambiente für diese mitreißende musikalische Veranstaltung.

Jörg Hegemann aus Witten ist ein Meister am Klavier, der das Boogie-Woogie-Piano perfekt beherrscht und den Charme und die Kraft dieser Musik lebendig erhält. Mit Paul G. Ulrich hat Hegemann einen der besten deutschen Jazzbassisten an seiner Seite. Das Duo spielte mitreißend, virtuos und authentisch und begeisterte das Publikum.Schon nach den ersten Klängen war klar, dass die Zuschauer eine musikalische Reise voller Dynamik und Rhythmus erwartete.Mit Originalen aus der großen Zeit des Genres, mit eigenen Titeln und bekannten Blues- und Swing-Titeln boten die Musiker beste Unterhaltung.Die Stimmung im Saal war geprägt von enthusiastischem Klatschen, rhythmischem Mitwippen und begeisterten Zurufen der Gäste.

Hegemann nahm die Konzertbesucher mit ins Chicago der dreißiger Jahre und bot ihnen einen Blick in die musikalische Welt der Boogie-Woogie-Kings Albert Ammons, Meade Lux Lewis und Pete Johnson, eine kleine Zeitreise durch die Geschichte dieses Musikstils.

Hegemann kann auf rund 2000 Auftritte in über 30 Bühnenjahren zurückblicken, darunter Konzerte in den USA, Russland und vielen europäischen Ländern. Bei der erstmaligen Verleihung des offiziellen Musikpreises „German-Boogie-Woogie-Award Pinetop“ in Bremen wurde Jörg Hegemann als „Pianist des Jahres 2009“ geehrt.

Paul G. Ulrich ergänzte als Begleitmusiker Hegemanns Pianospiel und mit seinem unbestechlich authentischen Groove gab er Hegemanns klassischen Boogies genau die richtige Klangfarbe. Mit seinen begeisternden Soli, in denen Ulrich den Bass wie ein Melodieinstrument spielte, setzte er immer wieder Akzente.

Paul G. Ulrich studierte das Spielen des Kontrabasses in Köln, Hamburg und New York. Seit 1986 lebt und arbeitet er als freiberuflicher Musiker in Köln. Als Künstlerbegleitung tourte er durch Europa und die USA. Er war Mitglied des Paul Kuhn Trios, mit dem er 12 Jahre durch dick und dünn gegangen ist. Außerdem spielte Ulrich mit Musikern wie Benny Bailey, Bill Ramsey, Hugo Strasser, Jiggs Whigham und vielen anderen. Seit 2015 arbeiten Jörg Hegemann und Paul G. Ulrich regelmäßig zusammen.

Das Konzert erreichte seinen Höhepunkt in einem mitreißenden Finale, das die Virtuosität von Hegemann und Ulrich nochmals auf eindrucksvolle Weise zeigte. Das Publikum spendete stehende Ovationen, und die Musiker danken ihrem Publikum mit mehreren Zugaben.

Insgesamt war das zweieinhalb stündige Boogie-Woogie-Konzert ein musikalisches Ereignis der Extraklasse. Die Kombination aus herausragender pianistischer Fertigkeit, virtueller Beherrschung des Kontrabasses und mitreißender Performance in der charmanten Kulisse des historischen Schlosses schuf eine unvergessliche Atmosphäre für alle Besucher.

Fotos: Klaus Gabbert

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Dornum Feuerwehr Unfälle

Feuerwehrfahrzeug kommt von der Straße ab und 16 Tonnen liegen auf der Seite

Feuerwehrleute leben nicht ganz ungefährlich. Gehört ja Tempo und Eile zu den Grundelementen ihres Tuns. Wie es genau geschah ist noch nicht abschließend geklärt, aber zum Glück kam keiner der Besatzung dieses Fahrzeugs zu Schaden.

Der Unfall ereignete sich am Sonntagnachmittag auf der Störtebekerstraße in Dornum, die parallel zur Küste verläuft.

Wir sprachen noch an der Unglücksstelle mit dem Pressesprecher der Dornumer Freiwilligen Feuerwehr, Dennis Schoolmann:

wir bittten die schlechte Tonqualität zu entschuldigen.

weitere Bilder bei facebook, Gruppe Dornumer Nachrichten.

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Dornum Kommunalpolitik Rechtsentscheidungen

Storytelling und Wundenlecken

„storytelling“ ist so eine modische Vokabel, hinter der immer eine Absicht steht. Eine Absicht, die immer ein Gestern hat und auf eine Zukunft verweisen soll. Storytelling kann vollkommen losgelöst von dem Ding in einen Raum der Begriffe und Wünsche, der Fiktionen weisen und uns Illusionen vermitteln wollen. Doch wir steigen niemals zweimal in den gleichen Fluss, wie uns Seneca mit Bezug auf Herklit bereits vermittelte. Das Wasser ist verflossen und wir begegnen einem neuen Fluss, der uns mit neuem Wasser die stetige Veränderung lehrt. Der alte Buchenhof in Dornum hätte so eine Perle am Küstenrand werden können jammert man diesertage in der kleinen Gemeinde, deren Bewohner zu etwa einem Drittel aus irgendwann zugereisten Bürgern besteht.

Das „storytelling“ hat ein Gestern, als ein Erbe angenommen wurde, das eine klare innere Bestimmung mitbrachte. Eine Erbschaftannahme bedingt eigentlich rechtlich die Zustimmung der Gemeinde, was durch einen Ratsbeschluss politisch besiegelt werden muss. Von diesem Akt kann heute keiner Zeugnis geben und ein neuer Bürgermeister kann da gerne auf seinen Vorgänger verweisen.

Mit einem Erbe und einem geschenkten Gaul pflegt man eigentlich sanft und vorsichtig umzugehen, wobei das Erstere ja im Gegensatz zum Gaul immer noch am Halfter der Testamentsvollstreckung hängt. Nun würde wohl niemand aus Klugheit sich rabiat oder missachtend gegen eine Schwiegermutter verhalten, bei altem Gemäuer kann die Klugheit wohl schon mal das Halfter schleifen lassen.

So in Dornum geschehen. Auskünfte mussten erst mit Advokatenhilfe erstritten werden, die rechtliche Bestimmungsmitgift war nicht beachtet bis ein richterlicher Urteilsspruch dem Treiben ein Ende setzte.

Nun begann das Wundenlecken. Ratlosigkeit und Wut suchten sich Phantasma von Schuldopfern. Fürchtet man doch den Verlust der Schenkung, die zuvor bereits in mutmaßlich krimineller Art die Begierde eines amtierenden Ratsherrn weckte. Ein Thema zu dem man zu schweigen sich gelobt hatte. Noch wartet der Clou auf die Schlagzeilen der Journaille, die auf das Startzeichen des Norder Gerichts lauert.

Die spannende Ruhe vor neuen Entscheidungen durchbrechen die nichtgezügelten Emotionen von Bürgern, die sich um einen vermeintlichen Gewinn geprellt wähnen. Es ist eine menschliche Eigenheit das Nichtwissen mit der vermeintlichen Identifikation von Schuldopfern zu verschleiern. Auch hier wussten bereits die Alten, das „argumentum ad hominem“, also das Argument gegen den Mann, im Mittelalter sehr oft auch der Frau, ist das schlechteste und verwerflichste beim Ringen um die Wahrheit, tröstet und schützt aber vor dem schmerzlichen Eingeständnis der Erkenntnis, dass man die Wahrheit in der Tasche hatte.

Nun kommen wir abschließend wieder zu unserem Ausgangsbild, dem sich immer verändernden Fluß, der uns mit neuem Wasser die Vergänglichkeit des Gestern konfrontiert. Vieles ist verflossen und kehrt nicht wieder. Was gestern möglich schien ist vertan.

Wir werden Zeugen aller neuen Entwicklung und das alte Gemäuer schaut uns zu. Es wird seine Bestimmung finden und gibt aller Gedankenirrung Ruh.

(stk.)

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Dornum Rechtsentscheidungen

Keine Bowlingbahn, kein Café, Bürger-, Politiker und Studentenfantasien landen auf richterlichem Einspruch

Nun liegt die Verfügung gegen die Gemeinde Dornum vor und lässt Dornums Bürgermeister in fraglichem Licht stehen. Wir haben gegen viel Widerstand, vornehmlich aus Parteikreisen, früh auf den sich abzeichnenden Konflikt hingewiesen und irregeleitete Bürger übertraten oft Konventionen, eben in Unkenntnis des wahren Sachstandes und den Bestimmungen des Testamentes über den Buchenhof. Vorweg muss leider auch angemerkt werden, dass die Testamentsvollstreckerin in der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Pflicht von Bürgern angegriffen wurde, ja nicht einmal ihr Ehestand war vor Anpöbeleien geschützt.

Nun das erste Ergebnis zusammengefaßt. Der Buchenhof ist für alle Zwecke außer der Wohnnutzung nicht verfügbar.

Wenn die Gemeinde glaubt, das durch ein studentisches „Brainstorming“ mit bürgerlicher Cheerleaderfunktion bewerkstelligen zu können, steht dem bis jetzt nichts im Weg, lediglich die Strafandrohung von 250000 Euro. Sollte nämlich sich das Treffen im Vereinsheim als Propagierung einer anderen, als im Testament vorgeschriebenen Nutzung herausstellen, wird die Rechtsverfügung scharf.

Offenbar haben das einige Internetnutzer noch nicht in voller Tragweite wahrgenommen, und für den sich bisher zögerlich verhaltenen Bürgermeister sicher auch ein Problem zu erklären, warum er (aus Sicht der Testamentsvollstreckerin) den Karren hat an die Wand fahren lassen. Die hälftigen nun die Bürger belasteten Rechtskosten hätten sicher schon nützlicher in der Erhaltung des Erbes eingesetzt werden können.

Zur weiteren Prognose darf man fürchten, dass die Gemeinde mehr als Vertrauen in das Amtshandeln verloren hat. Noch läuft eine Strafanzeige um die bisherige Geldverwendung aufzuklären. Auch dies hätte der Bm vermeiden können. Die Testamentsvollstreckerin hatte selbst über unsere Medien ihn zur kooperativen Haltung in der Sache aufgefordert.

Ob sich nach dem ganzen Geschehen überhaupt noch eine Zusammenarbeit ermöglichen lässt darf mit Recht bezweifelt werden. In einem unserer Beiträge hat sich die Testamentsvollstreckerin bereits zu möglichen testamentskonformen Alternativen geäußert.

„summerschool“ wäre dann eine Erinnerungsluftblase mit Lehrwert für den mündigen Bürger.

(stk)

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Recht und Justiz

Kommunikation via Landgericht – Causa Buchenhof Dornum vor dem Landgericht Aurich

Dornums Bürgermeister Uwe Trännapp trifft am kommenden Mittwoch vor dem Landgericht auf die Testamentsvollstreckerin des Buchenhofs

Mehrfach berichteten wir über den sich anbahnenden Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Dornum und der Testamentsvollstreckerin über das Erbe Buchenhof in Dornum. Die Auseinandersetzung fußt auf der nach Ansicht der Testamentsvollstreckerin und Vertrauten des früheren Besitzers Entstellung der Testamentsbestimmung und einer bisher verhinderten Einsichtnahme in die Wirtschaftsführung des Hofes. So hat die Testamentsvollstreckerin sich pflichtgemäß anwaltlich vertreten lassen und letztendlich Strafanzeige gegen die Gemeinde gestellt. Nun geht es in der am kommenden Mittwoch beim Landgericht Aurich stattfindenden Verhandlung um die sogenannte „summer school“, einer Lehrveranstaltung, die auf dem Gelände des Hofes stattfinden soll. Hiergegen verwehrt sich die Testamentsvollstreckerin mit dem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung.

Unsere Rückfrage bei der Testamentsvollstreckerin, ob zwischenzeitlich eine befriedigende Einsichtnahme in die Wirtschaftsunterlagen möglich war, ergab, dass dies nicht der Fall ist.

Wir werden weiter über die Entwicklung rund um den Buchenhof berichten.

(stk..)

Foto: Skulptur auf dem Buchenhof. (Red. Erle)

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Dornum Kunst

Kunstausstellung „Temporäre Art – Kunstvoll Leerstand besetzen“ eröffnet

Bürgerverein Herrlichkeit Dornum unterstützt das Projekt

Am vergangenen Samstag fand in Dornum eine beeindruckende Eröffnungsvernissage des Kunstprojekts „Temporäre Art – Kunstvoll Leerstand besetzen“ statt. Die Veranstaltung lockte zahlreiche Besucher an, die neugierig waren, die zur Kunstgalerie verwandelten Räume des ehemaligen Kaufhauses zu erkunden und die Werke von 12 talentierten Künstlern zu bewundern.

Die Eröffnungsrede wurde von der Projektorganisatorin Melanie Ippen, einer freischaffenden Künstlerin, gehalten. Sie betonte die Bedeutung des Projekts, das nicht nur die kreative Energie der Künstler fördert, sondern auch brachliegende Räume in der Gemeinde Dornum nutzt und somit einen Beitrag zur Belebung des historischen Dorfzentrums leistet. Ippen hob hervor, wie wichtig es ist, Kunst in den öffentlichen Raum zu bringen und so den Zugang für alle Menschen zu ermöglichen.

Nach der inspirierenden Eröffnungsrede dankte eine beteiligte Künstlerin, Andrea Schütz-Böse, dem Orga-Team. Sie bedankte sich bei allen, die an der Umsetzung des Projekts beteiligt waren, und betonte die gute Zusammenarbeit und den kreativen Austausch zwischen den Künstlern. Sie hob hervor, dass „Temporäre Art – Kunstvoll Leerstand besetzen“ eine einzigartige Gelegenheit für Künstler ist, ihre Werke einem breiten Publikum zu präsentieren und gleichzeitig auf das Thema Leerstand und auf kreative Lösungen aufmerksam zu machen.

Ein Höhepunkt der Veranstaltung war die Überreichung eines Förderbetrags von tausend Euro durch den Vorsitzenden des Bürgerverein Herrlichkeit Dornum, Dr. Kurt Begitt.  Dieser Betrag soll lt. Begitt dazu beitragen, den Projektstart zu erleichtern und etwas Langfristiges daraus zu entwickeln. Der Vorsitzende würdigte die künstlerische Leistung der Teilnehmer und betonte die Bedeutung von Kunst als Motor für positive Veränderungen in der Gemeinschaft. Das gesamte Team von „Temporäre ART- Kunstvoll Leerstand besetzen“ dankte für die Unterstützung durch den Bürgerverein und wünscht sich eine gute Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein , um Kunst in Dornum dauerhaft zu etablieren.

Mit einer musikalischen Einlage rundete der Rap-Musiker Peat Poet die Eröffnung ab.

Die Besucher hatten die Möglichkeit, die verschiedenen leerstehenden Räume zu erkunden, die von den Künstlern in eindrucksvolle Kunstwerke verwandelt wurden. Von Malerei bis hin zu Skulpturen und Möbel gab es eine Vielfalt an künstlerischen Ausdrucksformen zu entdecken. Die Vernissage bot den Besuchern auch die Möglichkeit, mit den Künstlern ins Gespräch zu kommen und mehr über ihre Werke und Inspirationen zu erfahren.

Die Ausstellung kann samstags in der Zeit von 10:00 bis 16:00 Uhr besucht werden, freier Eintritt. Das Orga-Team von „Temporäre ART – Kunstvoll Leerstand besetzen“ heißt jeden Interessierten willkommen. Auch können sich nach wie vor Künstler bewerben, um an zukünftigen Veranstaltungen und Workshops mitzuwirken. Sie können sich zu den genannten Öffnungszeiten melden, wie auch telefonisch unter 015735569283, oder per Mail an temporaere.art@gmail.com

Insgesamt war die Eröffnungsvernissage von „Temporäre Art – Kunstvoll Leerstand besetzen“ ein großer Erfolg. Die hohe Besucherzahl und das positive Feedback zeigten das große Interesse an dieser außergewöhnlichen Ausstellung. Das Projekt hat nicht nur dazu beigetragen, Leerstand zu nutzen, sondern auch das Bewusstsein für die Bedeutung von Kunst in der Gemeinschaft gestärkt. Es bleibt zu hoffen, dass zukünftige Kunstinitiativen ähnlich erfolgreich sein werden und das kreative Potenzial von der Gemeinde gefördert wird.

Organisatorin Melanie Ippen eröffnete die Ausstellung
Vorsitzender des Bürgerverein Dr. Kurt Begitt überreichte Melanie Ippen die Förderbestätigung.

(Fotos: Klaus Gabbert). Titelfoto: Die Organisatoren erhielten Blumensträuße, v. l. Jörg Schmalenbach, Susanne Kellerhofen, Melanie Ippen und Sabrina Bartsch.

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Kommunalpolitik Recht und Justiz

Dornumer Rathaus unter Druck – Einstweilige Verfügung in Sachen Buchenhof beantragt

Ein Anwalt hat nun gegen die Politische Gemeinde Dornum und Bürgermeister Uwe Trännapp gerichtlich beantragt es zu unterlassen, Veranstaltungen jeder Art, insbesondere im Rahmen der sogenannten „Summer-school“ auf dem Buchenhofgelände oder in dem Buchenhof durchzuführen.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,00 € gefordert, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.
Der Antragsgegnerin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,00 € gefordert, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Der Gegenstandswert dieses Rechtsschrittes wird mit 25.000,00 € taxiert, der bei Bestätigung die Grundlage der anwaltlichen Kostenfestsetzung begründet und zu Lasten der Gemeinde fiele.

Eine Pressseanfrage zu diesem Thema wird von der Gemeinde derzeitig nicht beantwortet. Vielleicht verständlich, denn neben der Einstweiligen Verfügung besteht ein Strafantrag gegen den Bürgermeister und Verwaltung, wir berichteten.

Die ebenfalls in dieser Sache angesprochene Kommunale Aufsichtsbehörde verweist auf das laufende Rechtsverfahren und wird zunächst nicht tätig. Die politische Aufmerksamkeit ist ja darüberhinaus für Dornum gegeben, da beim Strafgericht in Norden gegen einen noch im Rat tägigen Politiker ein Prozeß wegen Urkundenfälschung erwartet wird.

Red.

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Dornum Kommunalpolitik

Strafanzeige gegen Gemeinde Dornum u. a. – Testamentsvollstreckerin für den Buchenhof erstattet Anzeige

Nach Ablauf einer Erklärungsfrist, wir berichteten, sieht sich die Testamentsvollstreckerin in der Causa Buchenhof genötigt den Staatsanwalt zu bemühen. Wir veröffentlichen hier die uns heute (30. 6. 2023) zugegangene Erklärung von Frau Ingrid Backenhaus:

„Warum dieses von den Gemeindevertretern, namentlich dem Bürgermeister, so gehandhabt wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Eine Aussage des Bürgermeisters, man stehe jederzeit zu Gesprächen bereit, ist nicht konstruktiv. Die Initiative hätte vom Bürgermeister ausgehen müssen. Ich bin namentlich bekannt, meine Handynummer und E-Mail liegen vor. Es wäre ein Leichtes gewesen, mich zu kontaktieren. Ein Gespräch, ohne entsprechende Nachweise, halte ich für sinnlos.

Die Gemeinde hat nicht für Klarheit bezüglich meiner Anfragen zur Verwendung der Pachtgelder gesorgt und auch die Frist der Anfrage des Anwaltes ungenutzt verstreichen lassen. Es ist der Zeitpunkt gekommen, den nächsten Schritt in Bezug auf das Gesamterbe des Erblassers Konrad Johann Onnen zu gehen

Ungeklärt ist damit weiterhin die Begleichung einer Rechnung für die angebliche Vermessung des Hofes mit Pachtgeldern. Es liegen unterschiedliche Aussagen zwischen Bürgermeister und Hochschule/Uni vor. Rechnungen der Wirtschaftsbetriebe Dornum sind nicht nachvollziehbar. Diese Verwendungen von Pachtgeldern stehen entgegen den Bestimmungen im Testament.

Der Verbleib oder die Verwendung eines möglicherweise 5-stelligen Betrages ist so nicht zu klären. Ich bin nun gezwungen, die Staatsanwaltschaft per Anzeige einzuschalten. Damit wird eine äußerst unangenehme Situation mit nicht absehbaren Folgen für den Bürgermeister und seinen Kämmerer eintreten. Die Möglichkeit einer Verschleierung oder die Verweigerung der Offenlegung ist nicht mehr gegeben.

Seien sie sich gewiss, es wird kein Techtelmechtel hinter verschlossenen Türen geben.

Gemäß § 2203 BGB muss der Testamentsvollstrecker die letztwilligen Verfügungen des Erblassers, wie Vermächtnisse, Auflagen, usw., umsetzen bzw. ihre Einhaltung überwachen

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Dornum Kommunalpolitik

Buchenhof (Dornum): Anwalt sieht klare Verstöße gegen Auflagen des Testamentes

Wir berichten heute über den Stand um die Geschehnisse Buchenhof Westeraccum.

Nachdem die Testamentsvollstreckerin im Vorfeld zum 2. Summer School Termin der Gemeinde ein Stattfinden untersagte und dieser Termin von der Gemeinde trotzdem durchgeführt wurde, berichteten wir, dass die Testamentsvollstreckerin einen Anwalt eingeschaltet hatte.

Nachdem dieser, mit Fristsetzung 30.06.2023, schriftlich die Gemeinde Dornum zur Offenlegung der Verwendung Pachtgelder aufgefordert hat, ist bis heute 29.06.2023 keine Antwort der Gemeinde erfolgt.

Es lässt vermuten, dass hier Gelder verwendungswidrig eingesetzt wurden und die Gemeinde sich in erheblichen Erklärungsnöten befindet.

Ein heutiges Gespräch mit dem Anwalt führte zu nachstehenden Ergebnis:

es wird nicht vermutet, dass bis morgen noch eine Antwort durch die Gemeinde erfolgt.

Weiter sieht der Anwalt klare Verstöße gegen Auflagen des Testamentes. Diese Verstöße sind nach seinem Dafürhalten so gravierend, dass sofort eine Erbeinsetzung des Nacherben erfolgen kann. Hier wird es in den nächsten Tagen ein entsprechendes Gespräch über die rechtliche Vorgehensweise geben. Laut Bekanntgabe durch die Testamentsvollstreckerin wird dieses Verfahren wohl zwangsläufig  in die Wege geleitet.

Angesprochen auf die Einstweilige Verfügung wurde mitgeteilt, dass die erwirkt wird. Das Studentenprojekt dürfte sich dann erübrigt haben.

Es scheint sich jetzt abzuzeichnen, dass durch fehlende Einsicht und Kommunikationsbereitschaft die Gemeinde das Erbe Buchenhof „verspielen“ wird.

Wenn es tatsächlich dazu kommt, und so sieht es im Moment aus, wird man im Nachgang die Frage der Verantwortung Richtung Bürgermeister und Verwaltung stellen müssen.

Wir bleiben am Ball und werden weiter berichten.