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Dornum Kommunalpolitik

Buchenhof – das Enterbungsverfahren läuft

Am 19. 4. 2024 hatte die Gemeinde Dornum zu einer Pressekonferenz geladen. Lokalprintmedien, NDR und Dornumer Nachrichten waren vor Ort. Eigentlich hätte man sich schon früher einen Pressedialog mit der Gemeinde in dieser Geschichte gewünscht. Wie wir als erstes Medium ausführlich die Problematik in vielen Beiträgen veröffentlichten und schon zu Beginn die Testamentsvollstreckerin, Ingrid Backenhaus, von hier aus per Audio zu vernehmen war, konnte sich jeder Bürger der Gemeinde ein unmittelbares Bild der Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde und der Testamentsvollstreckerin machen. Die alten Beiträge sind hier im fresenspegel.de immer noch nachzuhören. Neues war also auf der Pressekonferenz der Gemeinde nicht zu vernehmen und auch keine realistische Situationsbeschreibung zu gewinnen. Die Gemeinde erklärt sich nun und will an dem Projekt festhalten. Deren Sicht lässt sich aus einer schriftlichen Zusammenfassung der Gemeinde entnehmen. (wir veröffentlichen den Text der Gemeinde). Doch wirft das Verwaltungshandeln viele neue Fragen auf, die wir in Einzelbeiträgen in den kommenden Tagen abhandeln werden. Vorweg sprachen wir (19. 4. 2024) mit der Testamentsvollstreckerin Frau Ingrid Backenhaus:

Ingrid Backenhaus, im Gespräch mit Hans-Joachim Steinsiek, Dornumer Nachrichten.

Derzeit wirft das Verhalten der Gemeinde den Verdacht auf, dass man glaubt, das zugrunde liegende Testament des Erblassers zum eigenen Gunsten deuten zu können. Gleichzeitig sind Anspielungen auf eine Umbaumaßnahme des früheren Besitzers mit möglichen Auswirkungen auf den Denkmalschutz wohl auf neue Umbauwünsche zu deuten. Die Testamentsvollstreckerin sieht aber keinen Spielraum für die Gemeinde und bleibt bei dem Vorwurf, dass diese sich zu spät und nicht im Sinne des Testaments um den Erhalt und die ausreichende Sicherung des Objektes gekümmert habe.

Nachvollzug der bisherigen Abrechnungspraxis über die Gemeinde wird uns weiter interessieren. Eine Anfrage, wann die Gemeinde eine gesonderte Haushaltsstelle für den Hof eingerichtet habe, konnte der Kämmerer uns während der PK nicht beantworten. Wir warten auf eine nachträgliche Information und werden hierzu auch weiter berichten.

Hans-Joachim Steinsiek

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Dornum Kommunalpolitik Landkreis Aurich

Whistleblower im Rathaus zu Dornum?

Irgendwie passend, eine Meldung im lokalen Harlinger Anzeiger vom heutigen Tage, dem 28. 11. 2023. Ein „anonymes Antwortschreiben des Landkreises wurde unserer Redaktion nun anonym zur Verfügung gestellt…“ heißt es in dem Zeitungsartikel. Es sei von Olaf Meinen, dem Landrat, unterschrieben und bedeute, dass der Kreis nicht zuständig sei. Also zwei anonyme Mitteilungen und die Feststellung, dass der Uranzeigende anonym sei.

Die Redaktion „Dornumer Nachrichten“ hat deshalb heute am 28. 11. 2023 eine Presseanfrage an den Kreis Aurich gestellt und heute, am 28. 11. 2023 die Antwort erhalten:

„...Sie hatten zum Thema Buchenhof angefragt. Als Landkreis haben wir uns aktuell in der Sache in keiner Weise geäußert.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Müller-Gummels

Landratsbüro, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit“

Also wenig Dampf in einer Sache über die Dornumer Nachrichten und Fresenspegel bereits umfangreich berichtet haben.

Ingrid Backenhaus, Testamentsvollstreckerin und absolut nicht anonym und unseren Lesern aus Interviews und Berichten bekannt, stellt heute überrascht fest,

„wer hat denn da ein Interesse den falschen Anschein zu erwecken, dass die Angelegenheit Buchenhof irgendwie zu den Akten gelegt worden sei?“

Denn das Printmedium berichtet dann in deutlicher Sprache worum es geht:

  • „eine beträchtliche Summe an Pachteinnahmen, die eigentlich nur für die Instandhaltung des Buchenhofs genutzt werden dürfen, aber dort nicht hineingeflossen sind.“
  • das das Projekt „Sommerschule“ hätte nicht stattfinden dürfen
  • „Zuletzt forderten die Einwohner Politik und Gemeinde zu mehr Ehrlichkeit auf.“ (Zit. H. Anz.) bezogen auf fragliche 5000 Euro, die im Rahmen des Schulprojektes gezahlt wurden.
  • Das Fehlen des vom Kreis geforderten nachträglichen Ratsbeschlusses, den die Gemeinde bis Jahresende nachholen will, wobei die Annahme des Erbes der Entscheidungspunkt ist.

Insoweit ist die Kopfzeile des Zeitungsartikels irreführend, denn der Kreis hat ja bereits diese Nachbesserung der Gemeinde auferlegt. Nicht berücksichtigt ist der Privatrechtsstreit und sich noch möglicherweise ergebende strafrechtliche Aspekte, die uns auch noch im kommenden Jahr beschäftigen könnten. Auch wurde keine Beschwerde zurückgewiesen, denn dazu müsste ja ein Beschwerdeführer bekannt sein, den es nach Angabe dieses Artikels ja nur „anonym“ gibt. Ein Landrat bescheidet aber keinen „Anonymen…“

Oder war es schon ein „whistlblower“ im Vollzug des HinSchG…, über das wir heute berichteten? Vielleicht eine „Wanze“ im Rathaus, wie man so gerne spöttelt? Mit Antworten aus dem Rathaus wird man ja zu dem Thema eigentlich kaum rechnen dürfen, da beißt sich jede Steinlaus die Greifer aus…

Aber man darf sicher sein, dass das laufende Zivilrechtsverfahren und die sich daraus ergebenden Konsequenzen nicht anonym bleiben. Leser der „Dornumer Nachrichten“ werden stets auf dem Laufenden sein und schon jetzt sei bekannt gegeben, dass der Gemeinde eine anwaltliche Frist zum 1. 12. am Hals hängt, die folgenschwer und richtungsweisende Konsequenzen setzt. Aber dazu bald mehr.

hier noch mal unser heutiger Bericht des Landes Niedersachsen. Dabei dürfen wir vermerken, das auch Rathaus-Whistleblower und andere bei uns den Hinweisgeberschutz haben. Mitteilungen an:

erle@die-erle.de landen immer in der Hand eines Journalisten, der jeden Informanten schützt und Schweigepflicht hat. Auch telefonisch hier ein Zugang:

0179-45 55 464

Auch ein Informant, der seinen Namen nennt, ist vollumfänglich geschützt. Und Nachrichten oder Dokumente können uns auch pgp-verschlüsselt zugeleitet werden. Ein öffentlicher Schlüssel kann bei uns angefordert werden.

Einrichtung interner Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag die Einrichtung der internen Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen.

Mit dem vom Bundesgesetzgeber im Juni dieses Jahres erlassenen Hinweisgeberschutzgesetz soll der bisher lückenhafte und unzureichende Schutz von hinweisgebenden Personen ausgebaut und die EU-Richtlinie 2019/1937 (sog. Whistleblower-Richtlinie) umgesetzt werden. Jeder Beschäftigungsgeber mit in der Regel mehr als 50 Beschäftigten ist danach verpflichtet, interne Meldestellen für die Abgabe von Meldungen der Beschäftigten über Verstöße zum Beispiel gegen Rechtsvorschriften des Bundes, der Länder oder gegen unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union einzurichten.

Das Land Niedersachsen muss nach § 12 Abs. 1 Satz 2 HinSchG Organisationseinheiten benennen, die die internen Meldestellen für das Land einrichten und betreiben. Dieser Pflicht wurde mit dem (heutigen) Kabinettsbeschluss nachgekommen. Danach richtet jedes Ressort mindestens eine interne Meldestelle in seinem Bereich ein.Diese nimmtdie Meldungen der Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber über vertrauliche Meldekanäle entgegen, stellt interne Ermittlungen zur Sachverhaltsaufklärung an und leitet geeignete Folgemaßnahmen ein. Die interne Meldestelle ist bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig und muss grundsätzlich die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person sowie der von der Meldung betroffenen und sonstiger in der Meldung genannten Personen wahren.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mi.niedersachsen.de.

War „summerschool“ Studentenaktion im Buchenhof Dornum von der Gemeinde mit 5000 Euro finanziert?

Wie bekannt erhielt die Gemeinde Dornum, Bürgermeister Trännapp am 19. 6. 2023 von uns eine Presseanfrage bezüglich der „summerschool“ Veranstaltung. Unter Punkt 4 fragten wir,

„Sind im Rahmen des Projektes Summerschool Gelder an die Veranstalter geflosssen?“

Dies wurde von der Gemeinde verneint, ja im Vorfeld war die Geschichte von der „kostenfreien“ Gutachten- und Ideenleistung durch die Studentenaktion beteuert.

Nun taucht eine Zahl auf. 5000 Euro als Spende an die HAWK Hochschulen. Gezahlt im Mai 2023 durch die Wirtschaftsbetriebe Gemeinde Dornum GmbH.

https://www.hawk.de/sites/default/files/2023-06/spendensponsoring_05_2023.pdf

Geschäftsführer der Wirtschaftsbetriebe ist der Kämmerer der Gemeinde. Woher stammte das Geld und für welchen edlen Zweck sollte die Spende dienen?

11000 Euro für Baumfällarbeiten gingen vom Konto Buchenhof an die Wirtschaftsbetriebe. Gab es da Zusammenhänge und reguläre Beschlüsse, war der Rat involviert…?

Diese Unklarheit zieht einige weitere Fragen nach sich, die wohl nicht nur auf der kommenden Ratssitzung gestellt werden. 

Der Fall Buchenhof ist weiterhin ungeklärt und wird Politik und Justiz beschäftigen. Offenbar wurde nach hier vorliegenden Erkenntnissen auch durch einen Bürger Strafanzeige wegen aller in Betracht kommender Amtsvergehen gestellt und dann wäre die Gemeinde ja noch in Erklärungsschuld gegenüber der Kommunalaufsicht. Den Bürgern Dornums wird also in Bezug auf Transparenz noch einiges an Geduld abverlangt.

Die bisherigen Rechtskosten aus einem Verfahren, bei dem die Gemeinde in der Sache unterlag, dürften dem ohnehin klammen Haushalt der Gemeinde auch nicht gut bekommen. Inwieweit angedachte weitere Feststellungsklagen gegen die Testamentsauflagen Erfolg versprechen darf nach Einschätzung von Juristen bezweifelt werden.

Wir werden weiter berichten.

stk.

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Dornum Kommunalpolitik Rechtsentscheidungen

Storytelling und Wundenlecken

„storytelling“ ist so eine modische Vokabel, hinter der immer eine Absicht steht. Eine Absicht, die immer ein Gestern hat und auf eine Zukunft verweisen soll. Storytelling kann vollkommen losgelöst von dem Ding in einen Raum der Begriffe und Wünsche, der Fiktionen weisen und uns Illusionen vermitteln wollen. Doch wir steigen niemals zweimal in den gleichen Fluss, wie uns Seneca mit Bezug auf Herklit bereits vermittelte. Das Wasser ist verflossen und wir begegnen einem neuen Fluss, der uns mit neuem Wasser die stetige Veränderung lehrt. Der alte Buchenhof in Dornum hätte so eine Perle am Küstenrand werden können jammert man diesertage in der kleinen Gemeinde, deren Bewohner zu etwa einem Drittel aus irgendwann zugereisten Bürgern besteht.

Das „storytelling“ hat ein Gestern, als ein Erbe angenommen wurde, das eine klare innere Bestimmung mitbrachte. Eine Erbschaftannahme bedingt eigentlich rechtlich die Zustimmung der Gemeinde, was durch einen Ratsbeschluss politisch besiegelt werden muss. Von diesem Akt kann heute keiner Zeugnis geben und ein neuer Bürgermeister kann da gerne auf seinen Vorgänger verweisen.

Mit einem Erbe und einem geschenkten Gaul pflegt man eigentlich sanft und vorsichtig umzugehen, wobei das Erstere ja im Gegensatz zum Gaul immer noch am Halfter der Testamentsvollstreckung hängt. Nun würde wohl niemand aus Klugheit sich rabiat oder missachtend gegen eine Schwiegermutter verhalten, bei altem Gemäuer kann die Klugheit wohl schon mal das Halfter schleifen lassen.

So in Dornum geschehen. Auskünfte mussten erst mit Advokatenhilfe erstritten werden, die rechtliche Bestimmungsmitgift war nicht beachtet bis ein richterlicher Urteilsspruch dem Treiben ein Ende setzte.

Nun begann das Wundenlecken. Ratlosigkeit und Wut suchten sich Phantasma von Schuldopfern. Fürchtet man doch den Verlust der Schenkung, die zuvor bereits in mutmaßlich krimineller Art die Begierde eines amtierenden Ratsherrn weckte. Ein Thema zu dem man zu schweigen sich gelobt hatte. Noch wartet der Clou auf die Schlagzeilen der Journaille, die auf das Startzeichen des Norder Gerichts lauert.

Die spannende Ruhe vor neuen Entscheidungen durchbrechen die nichtgezügelten Emotionen von Bürgern, die sich um einen vermeintlichen Gewinn geprellt wähnen. Es ist eine menschliche Eigenheit das Nichtwissen mit der vermeintlichen Identifikation von Schuldopfern zu verschleiern. Auch hier wussten bereits die Alten, das „argumentum ad hominem“, also das Argument gegen den Mann, im Mittelalter sehr oft auch der Frau, ist das schlechteste und verwerflichste beim Ringen um die Wahrheit, tröstet und schützt aber vor dem schmerzlichen Eingeständnis der Erkenntnis, dass man die Wahrheit in der Tasche hatte.

Nun kommen wir abschließend wieder zu unserem Ausgangsbild, dem sich immer verändernden Fluß, der uns mit neuem Wasser die Vergänglichkeit des Gestern konfrontiert. Vieles ist verflossen und kehrt nicht wieder. Was gestern möglich schien ist vertan.

Wir werden Zeugen aller neuen Entwicklung und das alte Gemäuer schaut uns zu. Es wird seine Bestimmung finden und gibt aller Gedankenirrung Ruh.

(stk.)

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Dornum Rechtsentscheidungen

Keine Bowlingbahn, kein Café, Bürger-, Politiker und Studentenfantasien landen auf richterlichem Einspruch

Nun liegt die Verfügung gegen die Gemeinde Dornum vor und lässt Dornums Bürgermeister in fraglichem Licht stehen. Wir haben gegen viel Widerstand, vornehmlich aus Parteikreisen, früh auf den sich abzeichnenden Konflikt hingewiesen und irregeleitete Bürger übertraten oft Konventionen, eben in Unkenntnis des wahren Sachstandes und den Bestimmungen des Testamentes über den Buchenhof. Vorweg muss leider auch angemerkt werden, dass die Testamentsvollstreckerin in der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Pflicht von Bürgern angegriffen wurde, ja nicht einmal ihr Ehestand war vor Anpöbeleien geschützt.

Nun das erste Ergebnis zusammengefaßt. Der Buchenhof ist für alle Zwecke außer der Wohnnutzung nicht verfügbar.

Wenn die Gemeinde glaubt, das durch ein studentisches „Brainstorming“ mit bürgerlicher Cheerleaderfunktion bewerkstelligen zu können, steht dem bis jetzt nichts im Weg, lediglich die Strafandrohung von 250000 Euro. Sollte nämlich sich das Treffen im Vereinsheim als Propagierung einer anderen, als im Testament vorgeschriebenen Nutzung herausstellen, wird die Rechtsverfügung scharf.

Offenbar haben das einige Internetnutzer noch nicht in voller Tragweite wahrgenommen, und für den sich bisher zögerlich verhaltenen Bürgermeister sicher auch ein Problem zu erklären, warum er (aus Sicht der Testamentsvollstreckerin) den Karren hat an die Wand fahren lassen. Die hälftigen nun die Bürger belasteten Rechtskosten hätten sicher schon nützlicher in der Erhaltung des Erbes eingesetzt werden können.

Zur weiteren Prognose darf man fürchten, dass die Gemeinde mehr als Vertrauen in das Amtshandeln verloren hat. Noch läuft eine Strafanzeige um die bisherige Geldverwendung aufzuklären. Auch dies hätte der Bm vermeiden können. Die Testamentsvollstreckerin hatte selbst über unsere Medien ihn zur kooperativen Haltung in der Sache aufgefordert.

Ob sich nach dem ganzen Geschehen überhaupt noch eine Zusammenarbeit ermöglichen lässt darf mit Recht bezweifelt werden. In einem unserer Beiträge hat sich die Testamentsvollstreckerin bereits zu möglichen testamentskonformen Alternativen geäußert.

„summerschool“ wäre dann eine Erinnerungsluftblase mit Lehrwert für den mündigen Bürger.

(stk)

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Recht und Justiz

Kommunikation via Landgericht – Causa Buchenhof Dornum vor dem Landgericht Aurich

Dornums Bürgermeister Uwe Trännapp trifft am kommenden Mittwoch vor dem Landgericht auf die Testamentsvollstreckerin des Buchenhofs

Mehrfach berichteten wir über den sich anbahnenden Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Dornum und der Testamentsvollstreckerin über das Erbe Buchenhof in Dornum. Die Auseinandersetzung fußt auf der nach Ansicht der Testamentsvollstreckerin und Vertrauten des früheren Besitzers Entstellung der Testamentsbestimmung und einer bisher verhinderten Einsichtnahme in die Wirtschaftsführung des Hofes. So hat die Testamentsvollstreckerin sich pflichtgemäß anwaltlich vertreten lassen und letztendlich Strafanzeige gegen die Gemeinde gestellt. Nun geht es in der am kommenden Mittwoch beim Landgericht Aurich stattfindenden Verhandlung um die sogenannte „summer school“, einer Lehrveranstaltung, die auf dem Gelände des Hofes stattfinden soll. Hiergegen verwehrt sich die Testamentsvollstreckerin mit dem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung.

Unsere Rückfrage bei der Testamentsvollstreckerin, ob zwischenzeitlich eine befriedigende Einsichtnahme in die Wirtschaftsunterlagen möglich war, ergab, dass dies nicht der Fall ist.

Wir werden weiter über die Entwicklung rund um den Buchenhof berichten.

(stk..)

Foto: Skulptur auf dem Buchenhof. (Red. Erle)

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Kommunalpolitik Recht und Justiz

Dornumer Rathaus unter Druck – Einstweilige Verfügung in Sachen Buchenhof beantragt

Ein Anwalt hat nun gegen die Politische Gemeinde Dornum und Bürgermeister Uwe Trännapp gerichtlich beantragt es zu unterlassen, Veranstaltungen jeder Art, insbesondere im Rahmen der sogenannten „Summer-school“ auf dem Buchenhofgelände oder in dem Buchenhof durchzuführen.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,00 € gefordert, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.
Der Antragsgegnerin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,00 € gefordert, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Der Gegenstandswert dieses Rechtsschrittes wird mit 25.000,00 € taxiert, der bei Bestätigung die Grundlage der anwaltlichen Kostenfestsetzung begründet und zu Lasten der Gemeinde fiele.

Eine Pressseanfrage zu diesem Thema wird von der Gemeinde derzeitig nicht beantwortet. Vielleicht verständlich, denn neben der Einstweiligen Verfügung besteht ein Strafantrag gegen den Bürgermeister und Verwaltung, wir berichteten.

Die ebenfalls in dieser Sache angesprochene Kommunale Aufsichtsbehörde verweist auf das laufende Rechtsverfahren und wird zunächst nicht tätig. Die politische Aufmerksamkeit ist ja darüberhinaus für Dornum gegeben, da beim Strafgericht in Norden gegen einen noch im Rat tägigen Politiker ein Prozeß wegen Urkundenfälschung erwartet wird.

Red.

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Dornum Kommunalpolitik

Strafanzeige gegen Gemeinde Dornum u. a. – Testamentsvollstreckerin für den Buchenhof erstattet Anzeige

Nach Ablauf einer Erklärungsfrist, wir berichteten, sieht sich die Testamentsvollstreckerin in der Causa Buchenhof genötigt den Staatsanwalt zu bemühen. Wir veröffentlichen hier die uns heute (30. 6. 2023) zugegangene Erklärung von Frau Ingrid Backenhaus:

„Warum dieses von den Gemeindevertretern, namentlich dem Bürgermeister, so gehandhabt wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Eine Aussage des Bürgermeisters, man stehe jederzeit zu Gesprächen bereit, ist nicht konstruktiv. Die Initiative hätte vom Bürgermeister ausgehen müssen. Ich bin namentlich bekannt, meine Handynummer und E-Mail liegen vor. Es wäre ein Leichtes gewesen, mich zu kontaktieren. Ein Gespräch, ohne entsprechende Nachweise, halte ich für sinnlos.

Die Gemeinde hat nicht für Klarheit bezüglich meiner Anfragen zur Verwendung der Pachtgelder gesorgt und auch die Frist der Anfrage des Anwaltes ungenutzt verstreichen lassen. Es ist der Zeitpunkt gekommen, den nächsten Schritt in Bezug auf das Gesamterbe des Erblassers Konrad Johann Onnen zu gehen

Ungeklärt ist damit weiterhin die Begleichung einer Rechnung für die angebliche Vermessung des Hofes mit Pachtgeldern. Es liegen unterschiedliche Aussagen zwischen Bürgermeister und Hochschule/Uni vor. Rechnungen der Wirtschaftsbetriebe Dornum sind nicht nachvollziehbar. Diese Verwendungen von Pachtgeldern stehen entgegen den Bestimmungen im Testament.

Der Verbleib oder die Verwendung eines möglicherweise 5-stelligen Betrages ist so nicht zu klären. Ich bin nun gezwungen, die Staatsanwaltschaft per Anzeige einzuschalten. Damit wird eine äußerst unangenehme Situation mit nicht absehbaren Folgen für den Bürgermeister und seinen Kämmerer eintreten. Die Möglichkeit einer Verschleierung oder die Verweigerung der Offenlegung ist nicht mehr gegeben.

Seien sie sich gewiss, es wird kein Techtelmechtel hinter verschlossenen Türen geben.

Gemäß § 2203 BGB muss der Testamentsvollstrecker die letztwilligen Verfügungen des Erblassers, wie Vermächtnisse, Auflagen, usw., umsetzen bzw. ihre Einhaltung überwachen

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Dornum Kommunalpolitik

Buchenhof (Dornum): Anwalt sieht klare Verstöße gegen Auflagen des Testamentes

Wir berichten heute über den Stand um die Geschehnisse Buchenhof Westeraccum.

Nachdem die Testamentsvollstreckerin im Vorfeld zum 2. Summer School Termin der Gemeinde ein Stattfinden untersagte und dieser Termin von der Gemeinde trotzdem durchgeführt wurde, berichteten wir, dass die Testamentsvollstreckerin einen Anwalt eingeschaltet hatte.

Nachdem dieser, mit Fristsetzung 30.06.2023, schriftlich die Gemeinde Dornum zur Offenlegung der Verwendung Pachtgelder aufgefordert hat, ist bis heute 29.06.2023 keine Antwort der Gemeinde erfolgt.

Es lässt vermuten, dass hier Gelder verwendungswidrig eingesetzt wurden und die Gemeinde sich in erheblichen Erklärungsnöten befindet.

Ein heutiges Gespräch mit dem Anwalt führte zu nachstehenden Ergebnis:

es wird nicht vermutet, dass bis morgen noch eine Antwort durch die Gemeinde erfolgt.

Weiter sieht der Anwalt klare Verstöße gegen Auflagen des Testamentes. Diese Verstöße sind nach seinem Dafürhalten so gravierend, dass sofort eine Erbeinsetzung des Nacherben erfolgen kann. Hier wird es in den nächsten Tagen ein entsprechendes Gespräch über die rechtliche Vorgehensweise geben. Laut Bekanntgabe durch die Testamentsvollstreckerin wird dieses Verfahren wohl zwangsläufig  in die Wege geleitet.

Angesprochen auf die Einstweilige Verfügung wurde mitgeteilt, dass die erwirkt wird. Das Studentenprojekt dürfte sich dann erübrigt haben.

Es scheint sich jetzt abzuzeichnen, dass durch fehlende Einsicht und Kommunikationsbereitschaft die Gemeinde das Erbe Buchenhof „verspielen“ wird.

Wenn es tatsächlich dazu kommt, und so sieht es im Moment aus, wird man im Nachgang die Frage der Verantwortung Richtung Bürgermeister und Verwaltung stellen müssen.

Wir bleiben am Ball und werden weiter berichten.

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Dornum Kommunalpolitik

Bürgermeister fürchtet negative Berichterstattung in den Sozialen Medien

Testamentsvollstreckerin des Buchenhoferbes in Dornum nimmt zu Presseäußerung des Dornumer Bürgermeisters Stellung.

Aufgrund der Zeitungsberichte im Anzeiger für das Harlingerland vom 21.06.2023 und 23.06.2023, in der u. a. vom Dornumer Bürgermeister negative Berichterstattung in den Sozialen Medien beklagt wird, geben wir den Lesern unserer socialmedia-Angebote die Möglichkeit hier die ungekürzte Stellungnahme der Testamentsvollstreckerin für das Erbe Buchenhof, Frau Ingrid Backenhaus zur Kenntnis zu nehmen. Das Gespräch wurde am 25. 6. 2023 aufgezeichnet.

Frau Backenhaus, Ihnen sind die zwei Zeitungsberichte bekannt?

Ja, den zweiten Bericht habe ich mit großer Verwunderung gelesen.

Inwiefern hat Sie dieser Bericht vom Inhalt verwundert?

Wenn Sie sich an den ersten Bericht erinnern, ging es dort ganz klar um Verstöße gegen die Verwendung der Pachtgelder entgegen der Testamentsregelung.

Worauf beziehen sich die Zuwiderhandlungen?

Selbstverständlich könnte ich dies jetzt im Detail benennen, es liegt mir zu der bisherigen Verwendung eine schriftliche Aussage vor. Nur wäre dies, glaube ich, aufgrund des anwaltlichen Verfahrens nicht rechtmäßig oder angebracht. Sobald die Gemeinde zu der anwaltlichen Anfrage Stellung bezogen hat, dies muss bis zum 30.06.2023 passieren, werde ich, nach Rücksprache mit dem Anwalt, gerne nähere Auskünfte geben.

Nochmal zu Ihrer Verwunderung, können Sie uns da den genauen Bezug nennen?

Es geht zum einen um die Aussage zur Gesprächsbereitschaft der Gemeinde mit meiner Person. Diese ist mir nach dem 15.06.2023 bis heute nicht bekannt geworden.

Und was hat Sie noch verwundert?

Auf welche, für mich jammernde Art und Weise, auf die Tränendrüse der Bewohner gedrückt wird. Nach dem Motto: ist doch alles so toll und schön, dass finden alle Bewohner. Aber kein Sterbenswort um was es vorrangig geht. Nämlich die testamentswidrige Verwendung der Pacht.

Der Hinweis auf angeblich negative Berichterstattung kann von mir nicht nachvollzogen werden und hat wohl nur eine Alibifunktion für Fehlhandlungen.

Denn genau dies ist moniert worden. Fehlende Planung, fehlendes zielgerichtetes Handeln, fehlende Informationen an die Öffentlichkeit, fehlende Einsicht usw.

Sie haben jetzt einige Punkte benannt und erläutert. Aber dies kann ja alles nicht aus dem Nichts gekommen sein? Wie ist das jetzt im Zusammenhang zu sehen?

Ich werde versuchen einen kurzen zeitlichen Abriss ab dem 4.6.2023 bis zum jetzigen Zeitpunkt zu schildern.

04.06.2023 habe ich gegenüber Herrn Trännapp um ein Gespräch unter vier Augen gebeten. Hintergrund das ganze Ausufernde der Summer School im Gegensatz zur allerersten Erwähnung und weiteres.

05.06.2023 Herr Trännapp empfiehlt ein Gespräch noch in derselben Woche jedoch NUR im Beisein von Bauamtsleiter Janssen.

06.06.2023 Wenn ich um ein Gespräch unter vier Augen bitte, lasse ich mir kein Gespräch unter sechs Augen aufzwingen. Absage

12.06.2023 Schreiben an Herrn Trännapp Offenlegung von Zahlungen aus den Pachtgeldern. Bekanntgabe anwaltlicher Prüfung mit Untersagung Summer School am 16.06.2023

13.06.2023 Antwort Herr Trännapp im Sinn: kein adäquates Personal zur Auskunftserteilung über Verwendung der Pachtgelder im Rathaus

13.06.2023 Herrn Tränapp nochmals auf die zwingende Auskunft hingewiesen und Testament in klaren Worten erläutert. Hinweis: „sollten Sie weiterhin mit Verschleppen und fehlender Kooperation reagieren, sehe ich mich zur strikten Einhaltung des Testamentes gezwungen. Termin für  Antwort bis 14.06.2023“

14.06.2023 Antwort Herr Trännapp : „.….. für mich psychisches unter Druck setzen, ….. das die Kommunikation sicherlich nicht im Sinne von Herrn Onnen wäre (woher will der das wissen?) Dies ist sehr bedauerlich. Die Gemeinde …… wird immer im Sinn des Testamentes handeln.“ Seitdem schweigt die Gemeinde. Es hat im Gegensatz zum Zeitungsbericht auch kein Gesprächsangebot gegeben.

Das sind jetzt sehr klare Worte, auch wenn Sie aus rechtlichen Gründen nicht alles Wort für Wort wiedergeben dürfen. Geschieht dies jetzt aufgrund unserer Nachfrage, oder sind da noch andere Erwägungen?

Es sind auch noch andere Erwägungen. Aufgrund der bisherigen Berichte im Fresenspegel und einem SozialMediaKanal wurde eigentlich immer punktgenau zu einem Thema berichtet oder nachgefragt. Es war jedoch so, in den letzten Tagen vermehrt, dass ich persönlich verbal und schriftlich angegriffen wurde. Meistens mit dem Tenor, „wie auch von der Gemeinde propagiert, ist doch alles sooo toll und schön. Wie können sie dies nur kaputt machen?“ Viele springen sofort auf den Zug und trällern den gleichen Gesang ohne jegliche Hintergründe zu kennen und dann zum Teil noch so tun, als wären sie bei Herrn Onnen aus und ein gegangen. Leider wird von den meisten, nach meiner Ansicht, jeder Bericht nur in Bruchstücken gelesen und mit einer eigenen Interpretation kommentiert. Nur sehr wenige haben bisher wirklich nach Hintergründen gefragt und dann erkannt das mein Weg richtig ist.

Dies ist für mich nachvollziehbar. Wie sieht denn jetzt das weitere Vorgehen aus?

So wie ich es der Gemeinde kundgetan habe. Es gibt für die 3. Summer School einen Antrag auf einstweilige Verfügung zur Unterbindung. Im weiteren die wörtliche Einhaltung der Testamentsauflagen. Zur Not auch per Gericht eine Enterbung der Gemeinde. Die Gemeinde muss nicht glauben, dass sie ein „Dummchen hinterm Rosenbusch“ vor sich hat. Wer mich kennt weiß dies genau.

Ich nehme dies jetzt mal als Schlusswort und bedanke mich für das Gespräch. (stk.)