„storytelling“ ist so eine modische Vokabel, hinter der immer eine Absicht steht. Eine Absicht, die immer ein Gestern hat und auf eine Zukunft verweisen soll. Storytelling kann vollkommen losgelöst von dem Ding in einen Raum der Begriffe und Wünsche, der Fiktionen weisen und uns Illusionen vermitteln wollen. Doch wir steigen niemals zweimal in den gleichen Fluss, wie uns Seneca mit Bezug auf Herklit bereits vermittelte. Das Wasser ist verflossen und wir begegnen einem neuen Fluss, der uns mit neuem Wasser die stetige Veränderung lehrt. Der alte Buchenhof in Dornum hätte so eine Perle am Küstenrand werden können jammert man diesertage in der kleinen Gemeinde, deren Bewohner zu etwa einem Drittel aus irgendwann zugereisten Bürgern besteht.
Das „storytelling“ hat ein Gestern, als ein Erbe angenommen wurde, das eine klare innere Bestimmung mitbrachte. Eine Erbschaftannahme bedingt eigentlich rechtlich die Zustimmung der Gemeinde, was durch einen Ratsbeschluss politisch besiegelt werden muss. Von diesem Akt kann heute keiner Zeugnis geben und ein neuer Bürgermeister kann da gerne auf seinen Vorgänger verweisen.
Mit einem Erbe und einem geschenkten Gaul pflegt man eigentlich sanft und vorsichtig umzugehen, wobei das Erstere ja im Gegensatz zum Gaul immer noch am Halfter der Testamentsvollstreckung hängt. Nun würde wohl niemand aus Klugheit sich rabiat oder missachtend gegen eine Schwiegermutter verhalten, bei altem Gemäuer kann die Klugheit wohl schon mal das Halfter schleifen lassen.
So in Dornum geschehen. Auskünfte mussten erst mit Advokatenhilfe erstritten werden, die rechtliche Bestimmungsmitgift war nicht beachtet bis ein richterlicher Urteilsspruch dem Treiben ein Ende setzte.
Nun begann das Wundenlecken. Ratlosigkeit und Wut suchten sich Phantasma von Schuldopfern. Fürchtet man doch den Verlust der Schenkung, die zuvor bereits in mutmaßlich krimineller Art die Begierde eines amtierenden Ratsherrn weckte. Ein Thema zu dem man zu schweigen sich gelobt hatte. Noch wartet der Clou auf die Schlagzeilen der Journaille, die auf das Startzeichen des Norder Gerichts lauert.
Die spannende Ruhe vor neuen Entscheidungen durchbrechen die nichtgezügelten Emotionen von Bürgern, die sich um einen vermeintlichen Gewinn geprellt wähnen. Es ist eine menschliche Eigenheit das Nichtwissen mit der vermeintlichen Identifikation von Schuldopfern zu verschleiern. Auch hier wussten bereits die Alten, das „argumentum ad hominem“, also das Argument gegen den Mann, im Mittelalter sehr oft auch der Frau, ist das schlechteste und verwerflichste beim Ringen um die Wahrheit, tröstet und schützt aber vor dem schmerzlichen Eingeständnis der Erkenntnis, dass man die Wahrheit in der Tasche hatte.
Nun kommen wir abschließend wieder zu unserem Ausgangsbild, dem sich immer verändernden Fluß, der uns mit neuem Wasser die Vergänglichkeit des Gestern konfrontiert. Vieles ist verflossen und kehrt nicht wieder. Was gestern möglich schien ist vertan.
Wir werden Zeugen aller neuen Entwicklung und das alte Gemäuer schaut uns zu. Es wird seine Bestimmung finden und gibt aller Gedankenirrung Ruh.
(stk.)