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Storytelling und Wundenlecken

„storytelling“ ist so eine modische Vokabel, hinter der immer eine Absicht steht. Eine Absicht, die immer ein Gestern hat und auf eine Zukunft verweisen soll. Storytelling kann vollkommen losgelöst von dem Ding in einen Raum der Begriffe und Wünsche, der Fiktionen weisen und uns Illusionen vermitteln wollen. Doch wir steigen niemals zweimal in den gleichen Fluss, wie uns Seneca mit Bezug auf Herklit bereits vermittelte. Das Wasser ist verflossen und wir begegnen einem neuen Fluss, der uns mit neuem Wasser die stetige Veränderung lehrt. Der alte Buchenhof in Dornum hätte so eine Perle am Küstenrand werden können jammert man diesertage in der kleinen Gemeinde, deren Bewohner zu etwa einem Drittel aus irgendwann zugereisten Bürgern besteht.

Das „storytelling“ hat ein Gestern, als ein Erbe angenommen wurde, das eine klare innere Bestimmung mitbrachte. Eine Erbschaftannahme bedingt eigentlich rechtlich die Zustimmung der Gemeinde, was durch einen Ratsbeschluss politisch besiegelt werden muss. Von diesem Akt kann heute keiner Zeugnis geben und ein neuer Bürgermeister kann da gerne auf seinen Vorgänger verweisen.

Mit einem Erbe und einem geschenkten Gaul pflegt man eigentlich sanft und vorsichtig umzugehen, wobei das Erstere ja im Gegensatz zum Gaul immer noch am Halfter der Testamentsvollstreckung hängt. Nun würde wohl niemand aus Klugheit sich rabiat oder missachtend gegen eine Schwiegermutter verhalten, bei altem Gemäuer kann die Klugheit wohl schon mal das Halfter schleifen lassen.

So in Dornum geschehen. Auskünfte mussten erst mit Advokatenhilfe erstritten werden, die rechtliche Bestimmungsmitgift war nicht beachtet bis ein richterlicher Urteilsspruch dem Treiben ein Ende setzte.

Nun begann das Wundenlecken. Ratlosigkeit und Wut suchten sich Phantasma von Schuldopfern. Fürchtet man doch den Verlust der Schenkung, die zuvor bereits in mutmaßlich krimineller Art die Begierde eines amtierenden Ratsherrn weckte. Ein Thema zu dem man zu schweigen sich gelobt hatte. Noch wartet der Clou auf die Schlagzeilen der Journaille, die auf das Startzeichen des Norder Gerichts lauert.

Die spannende Ruhe vor neuen Entscheidungen durchbrechen die nichtgezügelten Emotionen von Bürgern, die sich um einen vermeintlichen Gewinn geprellt wähnen. Es ist eine menschliche Eigenheit das Nichtwissen mit der vermeintlichen Identifikation von Schuldopfern zu verschleiern. Auch hier wussten bereits die Alten, das „argumentum ad hominem“, also das Argument gegen den Mann, im Mittelalter sehr oft auch der Frau, ist das schlechteste und verwerflichste beim Ringen um die Wahrheit, tröstet und schützt aber vor dem schmerzlichen Eingeständnis der Erkenntnis, dass man die Wahrheit in der Tasche hatte.

Nun kommen wir abschließend wieder zu unserem Ausgangsbild, dem sich immer verändernden Fluß, der uns mit neuem Wasser die Vergänglichkeit des Gestern konfrontiert. Vieles ist verflossen und kehrt nicht wieder. Was gestern möglich schien ist vertan.

Wir werden Zeugen aller neuen Entwicklung und das alte Gemäuer schaut uns zu. Es wird seine Bestimmung finden und gibt aller Gedankenirrung Ruh.

(stk.)

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Dornum Rechtsentscheidungen

Keine Bowlingbahn, kein Café, Bürger-, Politiker und Studentenfantasien landen auf richterlichem Einspruch

Nun liegt die Verfügung gegen die Gemeinde Dornum vor und lässt Dornums Bürgermeister in fraglichem Licht stehen. Wir haben gegen viel Widerstand, vornehmlich aus Parteikreisen, früh auf den sich abzeichnenden Konflikt hingewiesen und irregeleitete Bürger übertraten oft Konventionen, eben in Unkenntnis des wahren Sachstandes und den Bestimmungen des Testamentes über den Buchenhof. Vorweg muss leider auch angemerkt werden, dass die Testamentsvollstreckerin in der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Pflicht von Bürgern angegriffen wurde, ja nicht einmal ihr Ehestand war vor Anpöbeleien geschützt.

Nun das erste Ergebnis zusammengefaßt. Der Buchenhof ist für alle Zwecke außer der Wohnnutzung nicht verfügbar.

Wenn die Gemeinde glaubt, das durch ein studentisches „Brainstorming“ mit bürgerlicher Cheerleaderfunktion bewerkstelligen zu können, steht dem bis jetzt nichts im Weg, lediglich die Strafandrohung von 250000 Euro. Sollte nämlich sich das Treffen im Vereinsheim als Propagierung einer anderen, als im Testament vorgeschriebenen Nutzung herausstellen, wird die Rechtsverfügung scharf.

Offenbar haben das einige Internetnutzer noch nicht in voller Tragweite wahrgenommen, und für den sich bisher zögerlich verhaltenen Bürgermeister sicher auch ein Problem zu erklären, warum er (aus Sicht der Testamentsvollstreckerin) den Karren hat an die Wand fahren lassen. Die hälftigen nun die Bürger belasteten Rechtskosten hätten sicher schon nützlicher in der Erhaltung des Erbes eingesetzt werden können.

Zur weiteren Prognose darf man fürchten, dass die Gemeinde mehr als Vertrauen in das Amtshandeln verloren hat. Noch läuft eine Strafanzeige um die bisherige Geldverwendung aufzuklären. Auch dies hätte der Bm vermeiden können. Die Testamentsvollstreckerin hatte selbst über unsere Medien ihn zur kooperativen Haltung in der Sache aufgefordert.

Ob sich nach dem ganzen Geschehen überhaupt noch eine Zusammenarbeit ermöglichen lässt darf mit Recht bezweifelt werden. In einem unserer Beiträge hat sich die Testamentsvollstreckerin bereits zu möglichen testamentskonformen Alternativen geäußert.

„summerschool“ wäre dann eine Erinnerungsluftblase mit Lehrwert für den mündigen Bürger.

(stk)