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Dornum Kommunalpolitik

Strafanzeige gegen Gemeinde Dornum u. a. – Testamentsvollstreckerin für den Buchenhof erstattet Anzeige

Nach Ablauf einer Erklärungsfrist, wir berichteten, sieht sich die Testamentsvollstreckerin in der Causa Buchenhof genötigt den Staatsanwalt zu bemühen. Wir veröffentlichen hier die uns heute (30. 6. 2023) zugegangene Erklärung von Frau Ingrid Backenhaus:

„Warum dieses von den Gemeindevertretern, namentlich dem Bürgermeister, so gehandhabt wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Eine Aussage des Bürgermeisters, man stehe jederzeit zu Gesprächen bereit, ist nicht konstruktiv. Die Initiative hätte vom Bürgermeister ausgehen müssen. Ich bin namentlich bekannt, meine Handynummer und E-Mail liegen vor. Es wäre ein Leichtes gewesen, mich zu kontaktieren. Ein Gespräch, ohne entsprechende Nachweise, halte ich für sinnlos.

Die Gemeinde hat nicht für Klarheit bezüglich meiner Anfragen zur Verwendung der Pachtgelder gesorgt und auch die Frist der Anfrage des Anwaltes ungenutzt verstreichen lassen. Es ist der Zeitpunkt gekommen, den nächsten Schritt in Bezug auf das Gesamterbe des Erblassers Konrad Johann Onnen zu gehen

Ungeklärt ist damit weiterhin die Begleichung einer Rechnung für die angebliche Vermessung des Hofes mit Pachtgeldern. Es liegen unterschiedliche Aussagen zwischen Bürgermeister und Hochschule/Uni vor. Rechnungen der Wirtschaftsbetriebe Dornum sind nicht nachvollziehbar. Diese Verwendungen von Pachtgeldern stehen entgegen den Bestimmungen im Testament.

Der Verbleib oder die Verwendung eines möglicherweise 5-stelligen Betrages ist so nicht zu klären. Ich bin nun gezwungen, die Staatsanwaltschaft per Anzeige einzuschalten. Damit wird eine äußerst unangenehme Situation mit nicht absehbaren Folgen für den Bürgermeister und seinen Kämmerer eintreten. Die Möglichkeit einer Verschleierung oder die Verweigerung der Offenlegung ist nicht mehr gegeben.

Seien sie sich gewiss, es wird kein Techtelmechtel hinter verschlossenen Türen geben.

Gemäß § 2203 BGB muss der Testamentsvollstrecker die letztwilligen Verfügungen des Erblassers, wie Vermächtnisse, Auflagen, usw., umsetzen bzw. ihre Einhaltung überwachen