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Dornum Kommunalpolitik

Buchenhof (Dornum): Anwalt sieht klare Verstöße gegen Auflagen des Testamentes

Wir berichten heute über den Stand um die Geschehnisse Buchenhof Westeraccum.

Nachdem die Testamentsvollstreckerin im Vorfeld zum 2. Summer School Termin der Gemeinde ein Stattfinden untersagte und dieser Termin von der Gemeinde trotzdem durchgeführt wurde, berichteten wir, dass die Testamentsvollstreckerin einen Anwalt eingeschaltet hatte.

Nachdem dieser, mit Fristsetzung 30.06.2023, schriftlich die Gemeinde Dornum zur Offenlegung der Verwendung Pachtgelder aufgefordert hat, ist bis heute 29.06.2023 keine Antwort der Gemeinde erfolgt.

Es lässt vermuten, dass hier Gelder verwendungswidrig eingesetzt wurden und die Gemeinde sich in erheblichen Erklärungsnöten befindet.

Ein heutiges Gespräch mit dem Anwalt führte zu nachstehenden Ergebnis:

es wird nicht vermutet, dass bis morgen noch eine Antwort durch die Gemeinde erfolgt.

Weiter sieht der Anwalt klare Verstöße gegen Auflagen des Testamentes. Diese Verstöße sind nach seinem Dafürhalten so gravierend, dass sofort eine Erbeinsetzung des Nacherben erfolgen kann. Hier wird es in den nächsten Tagen ein entsprechendes Gespräch über die rechtliche Vorgehensweise geben. Laut Bekanntgabe durch die Testamentsvollstreckerin wird dieses Verfahren wohl zwangsläufig  in die Wege geleitet.

Angesprochen auf die Einstweilige Verfügung wurde mitgeteilt, dass die erwirkt wird. Das Studentenprojekt dürfte sich dann erübrigt haben.

Es scheint sich jetzt abzuzeichnen, dass durch fehlende Einsicht und Kommunikationsbereitschaft die Gemeinde das Erbe Buchenhof „verspielen“ wird.

Wenn es tatsächlich dazu kommt, und so sieht es im Moment aus, wird man im Nachgang die Frage der Verantwortung Richtung Bürgermeister und Verwaltung stellen müssen.

Wir bleiben am Ball und werden weiter berichten.