Irgendwie passend, eine Meldung im lokalen Harlinger Anzeiger vom heutigen Tage, dem 28. 11. 2023. Ein „anonymes Antwortschreiben des Landkreises wurde unserer Redaktion nun anonym zur Verfügung gestellt…“ heißt es in dem Zeitungsartikel. Es sei von Olaf Meinen, dem Landrat, unterschrieben und bedeute, dass der Kreis nicht zuständig sei. Also zwei anonyme Mitteilungen und die Feststellung, dass der Uranzeigende anonym sei.
Die Redaktion „Dornumer Nachrichten“ hat deshalb heute am 28. 11. 2023 eine Presseanfrage an den Kreis Aurich gestellt und heute, am 28. 11. 2023 die Antwort erhalten:
„...Sie hatten zum Thema Buchenhof angefragt. Als Landkreis haben wir uns aktuell in der Sache in keiner Weise geäußert.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Müller-Gummels
Landratsbüro, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit“
Also wenig Dampf in einer Sache über die Dornumer Nachrichten und Fresenspegel bereits umfangreich berichtet haben.
Ingrid Backenhaus, Testamentsvollstreckerin und absolut nicht anonym und unseren Lesern aus Interviews und Berichten bekannt, stellt heute überrascht fest,
„wer hat denn da ein Interesse den falschen Anschein zu erwecken, dass die Angelegenheit Buchenhof irgendwie zu den Akten gelegt worden sei?“
Denn das Printmedium berichtet dann in deutlicher Sprache worum es geht:
- „eine beträchtliche Summe an Pachteinnahmen, die eigentlich nur für die Instandhaltung des Buchenhofs genutzt werden dürfen, aber dort nicht hineingeflossen sind.“
- das das Projekt „Sommerschule“ hätte nicht stattfinden dürfen
- „Zuletzt forderten die Einwohner Politik und Gemeinde zu mehr Ehrlichkeit auf.“ (Zit. H. Anz.) bezogen auf fragliche 5000 Euro, die im Rahmen des Schulprojektes gezahlt wurden.
- Das Fehlen des vom Kreis geforderten nachträglichen Ratsbeschlusses, den die Gemeinde bis Jahresende nachholen will, wobei die Annahme des Erbes der Entscheidungspunkt ist.
Insoweit ist die Kopfzeile des Zeitungsartikels irreführend, denn der Kreis hat ja bereits diese Nachbesserung der Gemeinde auferlegt. Nicht berücksichtigt ist der Privatrechtsstreit und sich noch möglicherweise ergebende strafrechtliche Aspekte, die uns auch noch im kommenden Jahr beschäftigen könnten. Auch wurde keine Beschwerde zurückgewiesen, denn dazu müsste ja ein Beschwerdeführer bekannt sein, den es nach Angabe dieses Artikels ja nur „anonym“ gibt. Ein Landrat bescheidet aber keinen „Anonymen…“
Oder war es schon ein „whistlblower“ im Vollzug des HinSchG…, über das wir heute berichteten? Vielleicht eine „Wanze“ im Rathaus, wie man so gerne spöttelt? Mit Antworten aus dem Rathaus wird man ja zu dem Thema eigentlich kaum rechnen dürfen, da beißt sich jede Steinlaus die Greifer aus…
Aber man darf sicher sein, dass das laufende Zivilrechtsverfahren und die sich daraus ergebenden Konsequenzen nicht anonym bleiben. Leser der „Dornumer Nachrichten“ werden stets auf dem Laufenden sein und schon jetzt sei bekannt gegeben, dass der Gemeinde eine anwaltliche Frist zum 1. 12. am Hals hängt, die folgenschwer und richtungsweisende Konsequenzen setzt. Aber dazu bald mehr.
hier noch mal unser heutiger Bericht des Landes Niedersachsen. Dabei dürfen wir vermerken, das auch Rathaus-Whistleblower und andere bei uns den Hinweisgeberschutz haben. Mitteilungen an:
erle@die-erle.de landen immer in der Hand eines Journalisten, der jeden Informanten schützt und Schweigepflicht hat. Auch telefonisch hier ein Zugang:
0179-45 55 464
Auch ein Informant, der seinen Namen nennt, ist vollumfänglich geschützt. Und Nachrichten oder Dokumente können uns auch pgp-verschlüsselt zugeleitet werden. Ein öffentlicher Schlüssel kann bei uns angefordert werden.
Einrichtung interner Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag die Einrichtung der internen Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen.
Mit dem vom Bundesgesetzgeber im Juni dieses Jahres erlassenen Hinweisgeberschutzgesetz soll der bisher lückenhafte und unzureichende Schutz von hinweisgebenden Personen ausgebaut und die EU-Richtlinie 2019/1937 (sog. Whistleblower-Richtlinie) umgesetzt werden. Jeder Beschäftigungsgeber mit in der Regel mehr als 50 Beschäftigten ist danach verpflichtet, interne Meldestellen für die Abgabe von Meldungen der Beschäftigten über Verstöße zum Beispiel gegen Rechtsvorschriften des Bundes, der Länder oder gegen unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union einzurichten.
Das Land Niedersachsen muss nach § 12 Abs. 1 Satz 2 HinSchG Organisationseinheiten benennen, die die internen Meldestellen für das Land einrichten und betreiben. Dieser Pflicht wurde mit dem (heutigen) Kabinettsbeschluss nachgekommen. Danach richtet jedes Ressort mindestens eine interne Meldestelle in seinem Bereich ein.Diese nimmtdie Meldungen der Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber über vertrauliche Meldekanäle entgegen, stellt interne Ermittlungen zur Sachverhaltsaufklärung an und leitet geeignete Folgemaßnahmen ein. Die interne Meldestelle ist bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig und muss grundsätzlich die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person sowie der von der Meldung betroffenen und sonstiger in der Meldung genannten Personen wahren.
Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mi.niedersachsen.de.