Dornums Bürgermeister Uwe Trännapp trifft am kommenden Mittwoch vor dem Landgericht auf die Testamentsvollstreckerin des Buchenhofs
Mehrfach berichteten wir über den sich anbahnenden Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Dornum und der Testamentsvollstreckerin über das Erbe Buchenhof in Dornum. Die Auseinandersetzung fußt auf der nach Ansicht der Testamentsvollstreckerin und Vertrauten des früheren Besitzers Entstellung der Testamentsbestimmung und einer bisher verhinderten Einsichtnahme in die Wirtschaftsführung des Hofes. So hat die Testamentsvollstreckerin sich pflichtgemäß anwaltlich vertreten lassen und letztendlich Strafanzeige gegen die Gemeinde gestellt. Nun geht es in der am kommenden Mittwoch beim Landgericht Aurich stattfindenden Verhandlung um die sogenannte „summer school“, einer Lehrveranstaltung, die auf dem Gelände des Hofes stattfinden soll. Hiergegen verwehrt sich die Testamentsvollstreckerin mit dem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung.
Unsere Rückfrage bei der Testamentsvollstreckerin, ob zwischenzeitlich eine befriedigende Einsichtnahme in die Wirtschaftsunterlagen möglich war, ergab, dass dies nicht der Fall ist.
Wir werden weiter über die Entwicklung rund um den Buchenhof berichten.
(stk..)
Foto: Skulptur auf dem Buchenhof. (Red. Erle)