Kategorien
Recht und Justiz

Kommunikation via Landgericht – Causa Buchenhof Dornum vor dem Landgericht Aurich

Dornums Bürgermeister Uwe Trännapp trifft am kommenden Mittwoch vor dem Landgericht auf die Testamentsvollstreckerin des Buchenhofs

Mehrfach berichteten wir über den sich anbahnenden Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Dornum und der Testamentsvollstreckerin über das Erbe Buchenhof in Dornum. Die Auseinandersetzung fußt auf der nach Ansicht der Testamentsvollstreckerin und Vertrauten des früheren Besitzers Entstellung der Testamentsbestimmung und einer bisher verhinderten Einsichtnahme in die Wirtschaftsführung des Hofes. So hat die Testamentsvollstreckerin sich pflichtgemäß anwaltlich vertreten lassen und letztendlich Strafanzeige gegen die Gemeinde gestellt. Nun geht es in der am kommenden Mittwoch beim Landgericht Aurich stattfindenden Verhandlung um die sogenannte „summer school“, einer Lehrveranstaltung, die auf dem Gelände des Hofes stattfinden soll. Hiergegen verwehrt sich die Testamentsvollstreckerin mit dem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung.

Unsere Rückfrage bei der Testamentsvollstreckerin, ob zwischenzeitlich eine befriedigende Einsichtnahme in die Wirtschaftsunterlagen möglich war, ergab, dass dies nicht der Fall ist.

Wir werden weiter über die Entwicklung rund um den Buchenhof berichten.

(stk..)

Foto: Skulptur auf dem Buchenhof. (Red. Erle)

Kategorien
Kommunalpolitik Recht und Justiz

Dornumer Rathaus unter Druck – Einstweilige Verfügung in Sachen Buchenhof beantragt

Ein Anwalt hat nun gegen die Politische Gemeinde Dornum und Bürgermeister Uwe Trännapp gerichtlich beantragt es zu unterlassen, Veranstaltungen jeder Art, insbesondere im Rahmen der sogenannten „Summer-school“ auf dem Buchenhofgelände oder in dem Buchenhof durchzuführen.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,00 € gefordert, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.
Der Antragsgegnerin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,00 € gefordert, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Der Gegenstandswert dieses Rechtsschrittes wird mit 25.000,00 € taxiert, der bei Bestätigung die Grundlage der anwaltlichen Kostenfestsetzung begründet und zu Lasten der Gemeinde fiele.

Eine Pressseanfrage zu diesem Thema wird von der Gemeinde derzeitig nicht beantwortet. Vielleicht verständlich, denn neben der Einstweiligen Verfügung besteht ein Strafantrag gegen den Bürgermeister und Verwaltung, wir berichteten.

Die ebenfalls in dieser Sache angesprochene Kommunale Aufsichtsbehörde verweist auf das laufende Rechtsverfahren und wird zunächst nicht tätig. Die politische Aufmerksamkeit ist ja darüberhinaus für Dornum gegeben, da beim Strafgericht in Norden gegen einen noch im Rat tägigen Politiker ein Prozeß wegen Urkundenfälschung erwartet wird.

Red.

Kategorien
Dornum Recht und Justiz Straftaten

Dornumer Ratsherr steht wegen Urkundenfälschung unter Anklage

Ein bereits seit Ende Juni 2021 bestehendes Verfahren erreicht nun das öffentliche Interesse nicht nur in der Gemeinde Dornum. Wie uns der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Aurich auf Nachfrage bestätigt, war es der Anklagebehörde zunächst nicht bekannt, dass es sich bei dem Beschuldigten um einen noch amtierenden Ratsherrn der Gemeinde Dornum handelt. So gab es bisher auch keine Presseinformation in dieser Angelegenheit.

Dem Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, das letztgültige Testament eines Verstorbenen zu seinem Gunsten verfälscht zu haben. Dabei beziffert die Anklage das Volumen aus Immobiliensubstanz auf ca. 750.000 Euro.

Die Anklage stützt sich dabei auf den § 267 StGB.

Strafgesetzbuch (StGB) § 267 Urkundenfälschung (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.

Die Gemeinde sieht sich, s. Presseveröffentlichung, nicht in der Lage, den Ratsherrn zum Ruhen seines Amtes zu zwingen. Die Verwaltungsrechtslage würde das nur ermöglichen, wenn eine Mindeststrafe von 1 Jahr vorgegeben wäre.

Allerdings ist in einer kleinen Gemeinde wie Dornum das öffentliche Interesse groß und Gesprächsstoff bei Bürgern und Vereinen.

Wir werden Sie über den weiteren Verlauf informieren.

(stk.)

Kategorien
Dornum Personen Recht und Justiz

Das Schiedsamt ist keine Teamveranstaltung

Zur Verwirrung führte heute ein Artikel im Ostfriesischer Kurier, der die Amtsübergabe an zwei Dornumer Schiedsleute bekanntgab. Gab es dort das Zitat, „Wir werden als Team tätig sein, damit jeder von uns stets mit jedem möglichen Fall vertraut ist.“ Leser fragten in unserer Redaktion nach, ob dies denn überhaupt statthaft sei, denn das Amt der Schiedsperson unterliegt einer individuellen Schweigepflicht und gerade in dörflichen Strukturen, wo bekanntlich viele Menschen einander bekannt sind, will ein hilfesuchender Kläger die individuelle Ansprache und Privatheit gesichert haben. Wir haben dieserhalben recherchiert und auch mit dem neu eingeführten ersten Schiedsmann in Dornum gesprochen.

Zum Hintergrund: Christian Breitbach und Thomas Feilhauer wurden in Dornum als durch den Rat bestätigte Schiedspersonen bestimmt. Schiedsperson kann jeder Bürger werden und sich um das Amt bewerben. Vorgestellt wurden die Beiden in einer Aktion des Rathauses zu der nur ein Pressevertreter erschien und wir feststellen müssen, dass keine ordnungsgemäße Einladung an die Presse ergangen ist.

Wäre ein Journalist von uns vor Ort gewesen, wäre dieses Mißverständnis von Teamarbeit sicherlich hinterfragt worden und damit auch dem Kollegen des Printmediums verdeutlicht worden. Christian Breitbach, der schon Erfahrung in der Ausübung des Ehrenamtes mitbringt, bestätigt uns im heutigen Telefonat, dass er offenbar falsch verstanden wurde. Er habe es so wie zitiert wohl auch nicht ausgedrückt, denn nur im Einzelfall kann mit Akzeptanz des Klagenden ein Protokollführer hinzugezogen werden. Ansonsten werden Fälle in datengeschütztem Setting im vertrauten Gespräch mit der Schiedsperson allein geführt. Natürlich kann es Übergaben an den zweiten Schiedsmann geben, z. B. bei Erkrankung oder Befangendheit etc. Eine ansonsten lockere gemeinschaftliche Bearbeitung zwischen Schiedsleuten ist allerdings undenkbar. Der Hilfesuchende muss die Kontrolle darüber haben, wer und wie mit seinen Daten und Offenbarungen arbeitet, da hat charmante Offenheit keinen Platz.

Also Information über das Amt lässt sich nicht aus einem Gruppenfoto mit Bürgermeister entnehmen, etwas mehr sachlicher Inhalt wäre wohl zu erwarten gewesen, wenn ein journalistisches Team verschiedener Ortsmedien geladen worden wäre. Eine heutige Rückfrage beim Dornumer Rathaus ergab, dass im Moment nicht zu ermitteln sei, wer denn die Einladungspanne zu verantworten habe.

Hier die Zugangsdaten zu den neuen Dornumer Schiedsleuten:

  1. Schiedsperson: Christian Breitbach, Telefon: 04933-992620, E-Nachricht: chbreitbach@email.de
  2. stellvertretende Schiedsperson: Thomas Feilhauer, Telefon: 04933-9928202, E-Nachricht: Stellv.Schiedsmann-Feilhauer@webde

(stk. 9. 7. 21)