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Kommunalpolitik Recht und Justiz

Dornumer Rathaus unter Druck – Einstweilige Verfügung in Sachen Buchenhof beantragt

Ein Anwalt hat nun gegen die Politische Gemeinde Dornum und Bürgermeister Uwe Trännapp gerichtlich beantragt es zu unterlassen, Veranstaltungen jeder Art, insbesondere im Rahmen der sogenannten „Summer-school“ auf dem Buchenhofgelände oder in dem Buchenhof durchzuführen.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,00 € gefordert, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.
Der Antragsgegnerin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,00 € gefordert, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Der Gegenstandswert dieses Rechtsschrittes wird mit 25.000,00 € taxiert, der bei Bestätigung die Grundlage der anwaltlichen Kostenfestsetzung begründet und zu Lasten der Gemeinde fiele.

Eine Pressseanfrage zu diesem Thema wird von der Gemeinde derzeitig nicht beantwortet. Vielleicht verständlich, denn neben der Einstweiligen Verfügung besteht ein Strafantrag gegen den Bürgermeister und Verwaltung, wir berichteten.

Die ebenfalls in dieser Sache angesprochene Kommunale Aufsichtsbehörde verweist auf das laufende Rechtsverfahren und wird zunächst nicht tätig. Die politische Aufmerksamkeit ist ja darüberhinaus für Dornum gegeben, da beim Strafgericht in Norden gegen einen noch im Rat tägigen Politiker ein Prozeß wegen Urkundenfälschung erwartet wird.

Red.