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Dornum Kommunalpolitik

Bürgermeister fürchtet negative Berichterstattung in den Sozialen Medien

Testamentsvollstreckerin des Buchenhoferbes in Dornum nimmt zu Presseäußerung des Dornumer Bürgermeisters Stellung.

Aufgrund der Zeitungsberichte im Anzeiger für das Harlingerland vom 21.06.2023 und 23.06.2023, in der u. a. vom Dornumer Bürgermeister negative Berichterstattung in den Sozialen Medien beklagt wird, geben wir den Lesern unserer socialmedia-Angebote die Möglichkeit hier die ungekürzte Stellungnahme der Testamentsvollstreckerin für das Erbe Buchenhof, Frau Ingrid Backenhaus zur Kenntnis zu nehmen. Das Gespräch wurde am 25. 6. 2023 aufgezeichnet.

Frau Backenhaus, Ihnen sind die zwei Zeitungsberichte bekannt?

Ja, den zweiten Bericht habe ich mit großer Verwunderung gelesen.

Inwiefern hat Sie dieser Bericht vom Inhalt verwundert?

Wenn Sie sich an den ersten Bericht erinnern, ging es dort ganz klar um Verstöße gegen die Verwendung der Pachtgelder entgegen der Testamentsregelung.

Worauf beziehen sich die Zuwiderhandlungen?

Selbstverständlich könnte ich dies jetzt im Detail benennen, es liegt mir zu der bisherigen Verwendung eine schriftliche Aussage vor. Nur wäre dies, glaube ich, aufgrund des anwaltlichen Verfahrens nicht rechtmäßig oder angebracht. Sobald die Gemeinde zu der anwaltlichen Anfrage Stellung bezogen hat, dies muss bis zum 30.06.2023 passieren, werde ich, nach Rücksprache mit dem Anwalt, gerne nähere Auskünfte geben.

Nochmal zu Ihrer Verwunderung, können Sie uns da den genauen Bezug nennen?

Es geht zum einen um die Aussage zur Gesprächsbereitschaft der Gemeinde mit meiner Person. Diese ist mir nach dem 15.06.2023 bis heute nicht bekannt geworden.

Und was hat Sie noch verwundert?

Auf welche, für mich jammernde Art und Weise, auf die Tränendrüse der Bewohner gedrückt wird. Nach dem Motto: ist doch alles so toll und schön, dass finden alle Bewohner. Aber kein Sterbenswort um was es vorrangig geht. Nämlich die testamentswidrige Verwendung der Pacht.

Der Hinweis auf angeblich negative Berichterstattung kann von mir nicht nachvollzogen werden und hat wohl nur eine Alibifunktion für Fehlhandlungen.

Denn genau dies ist moniert worden. Fehlende Planung, fehlendes zielgerichtetes Handeln, fehlende Informationen an die Öffentlichkeit, fehlende Einsicht usw.

Sie haben jetzt einige Punkte benannt und erläutert. Aber dies kann ja alles nicht aus dem Nichts gekommen sein? Wie ist das jetzt im Zusammenhang zu sehen?

Ich werde versuchen einen kurzen zeitlichen Abriss ab dem 4.6.2023 bis zum jetzigen Zeitpunkt zu schildern.

04.06.2023 habe ich gegenüber Herrn Trännapp um ein Gespräch unter vier Augen gebeten. Hintergrund das ganze Ausufernde der Summer School im Gegensatz zur allerersten Erwähnung und weiteres.

05.06.2023 Herr Trännapp empfiehlt ein Gespräch noch in derselben Woche jedoch NUR im Beisein von Bauamtsleiter Janssen.

06.06.2023 Wenn ich um ein Gespräch unter vier Augen bitte, lasse ich mir kein Gespräch unter sechs Augen aufzwingen. Absage

12.06.2023 Schreiben an Herrn Trännapp Offenlegung von Zahlungen aus den Pachtgeldern. Bekanntgabe anwaltlicher Prüfung mit Untersagung Summer School am 16.06.2023

13.06.2023 Antwort Herr Trännapp im Sinn: kein adäquates Personal zur Auskunftserteilung über Verwendung der Pachtgelder im Rathaus

13.06.2023 Herrn Tränapp nochmals auf die zwingende Auskunft hingewiesen und Testament in klaren Worten erläutert. Hinweis: „sollten Sie weiterhin mit Verschleppen und fehlender Kooperation reagieren, sehe ich mich zur strikten Einhaltung des Testamentes gezwungen. Termin für  Antwort bis 14.06.2023“

14.06.2023 Antwort Herr Trännapp : „.….. für mich psychisches unter Druck setzen, ….. das die Kommunikation sicherlich nicht im Sinne von Herrn Onnen wäre (woher will der das wissen?) Dies ist sehr bedauerlich. Die Gemeinde …… wird immer im Sinn des Testamentes handeln.“ Seitdem schweigt die Gemeinde. Es hat im Gegensatz zum Zeitungsbericht auch kein Gesprächsangebot gegeben.

Das sind jetzt sehr klare Worte, auch wenn Sie aus rechtlichen Gründen nicht alles Wort für Wort wiedergeben dürfen. Geschieht dies jetzt aufgrund unserer Nachfrage, oder sind da noch andere Erwägungen?

Es sind auch noch andere Erwägungen. Aufgrund der bisherigen Berichte im Fresenspegel und einem SozialMediaKanal wurde eigentlich immer punktgenau zu einem Thema berichtet oder nachgefragt. Es war jedoch so, in den letzten Tagen vermehrt, dass ich persönlich verbal und schriftlich angegriffen wurde. Meistens mit dem Tenor, „wie auch von der Gemeinde propagiert, ist doch alles sooo toll und schön. Wie können sie dies nur kaputt machen?“ Viele springen sofort auf den Zug und trällern den gleichen Gesang ohne jegliche Hintergründe zu kennen und dann zum Teil noch so tun, als wären sie bei Herrn Onnen aus und ein gegangen. Leider wird von den meisten, nach meiner Ansicht, jeder Bericht nur in Bruchstücken gelesen und mit einer eigenen Interpretation kommentiert. Nur sehr wenige haben bisher wirklich nach Hintergründen gefragt und dann erkannt das mein Weg richtig ist.

Dies ist für mich nachvollziehbar. Wie sieht denn jetzt das weitere Vorgehen aus?

So wie ich es der Gemeinde kundgetan habe. Es gibt für die 3. Summer School einen Antrag auf einstweilige Verfügung zur Unterbindung. Im weiteren die wörtliche Einhaltung der Testamentsauflagen. Zur Not auch per Gericht eine Enterbung der Gemeinde. Die Gemeinde muss nicht glauben, dass sie ein „Dummchen hinterm Rosenbusch“ vor sich hat. Wer mich kennt weiß dies genau.

Ich nehme dies jetzt mal als Schlusswort und bedanke mich für das Gespräch. (stk.)