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Dornum Rechtsentscheidungen

Keine Bowlingbahn, kein Café, Bürger-, Politiker und Studentenfantasien landen auf richterlichem Einspruch

Nun liegt die Verfügung gegen die Gemeinde Dornum vor und lässt Dornums Bürgermeister in fraglichem Licht stehen. Wir haben gegen viel Widerstand, vornehmlich aus Parteikreisen, früh auf den sich abzeichnenden Konflikt hingewiesen und irregeleitete Bürger übertraten oft Konventionen, eben in Unkenntnis des wahren Sachstandes und den Bestimmungen des Testamentes über den Buchenhof. Vorweg muss leider auch angemerkt werden, dass die Testamentsvollstreckerin in der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Pflicht von Bürgern angegriffen wurde, ja nicht einmal ihr Ehestand war vor Anpöbeleien geschützt.

Nun das erste Ergebnis zusammengefaßt. Der Buchenhof ist für alle Zwecke außer der Wohnnutzung nicht verfügbar.

Wenn die Gemeinde glaubt, das durch ein studentisches „Brainstorming“ mit bürgerlicher Cheerleaderfunktion bewerkstelligen zu können, steht dem bis jetzt nichts im Weg, lediglich die Strafandrohung von 250000 Euro. Sollte nämlich sich das Treffen im Vereinsheim als Propagierung einer anderen, als im Testament vorgeschriebenen Nutzung herausstellen, wird die Rechtsverfügung scharf.

Offenbar haben das einige Internetnutzer noch nicht in voller Tragweite wahrgenommen, und für den sich bisher zögerlich verhaltenen Bürgermeister sicher auch ein Problem zu erklären, warum er (aus Sicht der Testamentsvollstreckerin) den Karren hat an die Wand fahren lassen. Die hälftigen nun die Bürger belasteten Rechtskosten hätten sicher schon nützlicher in der Erhaltung des Erbes eingesetzt werden können.

Zur weiteren Prognose darf man fürchten, dass die Gemeinde mehr als Vertrauen in das Amtshandeln verloren hat. Noch läuft eine Strafanzeige um die bisherige Geldverwendung aufzuklären. Auch dies hätte der Bm vermeiden können. Die Testamentsvollstreckerin hatte selbst über unsere Medien ihn zur kooperativen Haltung in der Sache aufgefordert.

Ob sich nach dem ganzen Geschehen überhaupt noch eine Zusammenarbeit ermöglichen lässt darf mit Recht bezweifelt werden. In einem unserer Beiträge hat sich die Testamentsvollstreckerin bereits zu möglichen testamentskonformen Alternativen geäußert.

„summerschool“ wäre dann eine Erinnerungsluftblase mit Lehrwert für den mündigen Bürger.

(stk)

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Recht und Justiz

Kommunikation via Landgericht – Causa Buchenhof Dornum vor dem Landgericht Aurich

Dornums Bürgermeister Uwe Trännapp trifft am kommenden Mittwoch vor dem Landgericht auf die Testamentsvollstreckerin des Buchenhofs

Mehrfach berichteten wir über den sich anbahnenden Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Dornum und der Testamentsvollstreckerin über das Erbe Buchenhof in Dornum. Die Auseinandersetzung fußt auf der nach Ansicht der Testamentsvollstreckerin und Vertrauten des früheren Besitzers Entstellung der Testamentsbestimmung und einer bisher verhinderten Einsichtnahme in die Wirtschaftsführung des Hofes. So hat die Testamentsvollstreckerin sich pflichtgemäß anwaltlich vertreten lassen und letztendlich Strafanzeige gegen die Gemeinde gestellt. Nun geht es in der am kommenden Mittwoch beim Landgericht Aurich stattfindenden Verhandlung um die sogenannte „summer school“, einer Lehrveranstaltung, die auf dem Gelände des Hofes stattfinden soll. Hiergegen verwehrt sich die Testamentsvollstreckerin mit dem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung.

Unsere Rückfrage bei der Testamentsvollstreckerin, ob zwischenzeitlich eine befriedigende Einsichtnahme in die Wirtschaftsunterlagen möglich war, ergab, dass dies nicht der Fall ist.

Wir werden weiter über die Entwicklung rund um den Buchenhof berichten.

(stk..)

Foto: Skulptur auf dem Buchenhof. (Red. Erle)

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Dornum Kunst

Kunstausstellung „Temporäre Art – Kunstvoll Leerstand besetzen“ eröffnet

Bürgerverein Herrlichkeit Dornum unterstützt das Projekt

Am vergangenen Samstag fand in Dornum eine beeindruckende Eröffnungsvernissage des Kunstprojekts „Temporäre Art – Kunstvoll Leerstand besetzen“ statt. Die Veranstaltung lockte zahlreiche Besucher an, die neugierig waren, die zur Kunstgalerie verwandelten Räume des ehemaligen Kaufhauses zu erkunden und die Werke von 12 talentierten Künstlern zu bewundern.

Die Eröffnungsrede wurde von der Projektorganisatorin Melanie Ippen, einer freischaffenden Künstlerin, gehalten. Sie betonte die Bedeutung des Projekts, das nicht nur die kreative Energie der Künstler fördert, sondern auch brachliegende Räume in der Gemeinde Dornum nutzt und somit einen Beitrag zur Belebung des historischen Dorfzentrums leistet. Ippen hob hervor, wie wichtig es ist, Kunst in den öffentlichen Raum zu bringen und so den Zugang für alle Menschen zu ermöglichen.

Nach der inspirierenden Eröffnungsrede dankte eine beteiligte Künstlerin, Andrea Schütz-Böse, dem Orga-Team. Sie bedankte sich bei allen, die an der Umsetzung des Projekts beteiligt waren, und betonte die gute Zusammenarbeit und den kreativen Austausch zwischen den Künstlern. Sie hob hervor, dass „Temporäre Art – Kunstvoll Leerstand besetzen“ eine einzigartige Gelegenheit für Künstler ist, ihre Werke einem breiten Publikum zu präsentieren und gleichzeitig auf das Thema Leerstand und auf kreative Lösungen aufmerksam zu machen.

Ein Höhepunkt der Veranstaltung war die Überreichung eines Förderbetrags von tausend Euro durch den Vorsitzenden des Bürgerverein Herrlichkeit Dornum, Dr. Kurt Begitt.  Dieser Betrag soll lt. Begitt dazu beitragen, den Projektstart zu erleichtern und etwas Langfristiges daraus zu entwickeln. Der Vorsitzende würdigte die künstlerische Leistung der Teilnehmer und betonte die Bedeutung von Kunst als Motor für positive Veränderungen in der Gemeinschaft. Das gesamte Team von „Temporäre ART- Kunstvoll Leerstand besetzen“ dankte für die Unterstützung durch den Bürgerverein und wünscht sich eine gute Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein , um Kunst in Dornum dauerhaft zu etablieren.

Mit einer musikalischen Einlage rundete der Rap-Musiker Peat Poet die Eröffnung ab.

Die Besucher hatten die Möglichkeit, die verschiedenen leerstehenden Räume zu erkunden, die von den Künstlern in eindrucksvolle Kunstwerke verwandelt wurden. Von Malerei bis hin zu Skulpturen und Möbel gab es eine Vielfalt an künstlerischen Ausdrucksformen zu entdecken. Die Vernissage bot den Besuchern auch die Möglichkeit, mit den Künstlern ins Gespräch zu kommen und mehr über ihre Werke und Inspirationen zu erfahren.

Die Ausstellung kann samstags in der Zeit von 10:00 bis 16:00 Uhr besucht werden, freier Eintritt. Das Orga-Team von „Temporäre ART – Kunstvoll Leerstand besetzen“ heißt jeden Interessierten willkommen. Auch können sich nach wie vor Künstler bewerben, um an zukünftigen Veranstaltungen und Workshops mitzuwirken. Sie können sich zu den genannten Öffnungszeiten melden, wie auch telefonisch unter 015735569283, oder per Mail an temporaere.art@gmail.com

Insgesamt war die Eröffnungsvernissage von „Temporäre Art – Kunstvoll Leerstand besetzen“ ein großer Erfolg. Die hohe Besucherzahl und das positive Feedback zeigten das große Interesse an dieser außergewöhnlichen Ausstellung. Das Projekt hat nicht nur dazu beigetragen, Leerstand zu nutzen, sondern auch das Bewusstsein für die Bedeutung von Kunst in der Gemeinschaft gestärkt. Es bleibt zu hoffen, dass zukünftige Kunstinitiativen ähnlich erfolgreich sein werden und das kreative Potenzial von der Gemeinde gefördert wird.

Organisatorin Melanie Ippen eröffnete die Ausstellung
Vorsitzender des Bürgerverein Dr. Kurt Begitt überreichte Melanie Ippen die Förderbestätigung.

(Fotos: Klaus Gabbert). Titelfoto: Die Organisatoren erhielten Blumensträuße, v. l. Jörg Schmalenbach, Susanne Kellerhofen, Melanie Ippen und Sabrina Bartsch.

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Kommunalpolitik Recht und Justiz

Dornumer Rathaus unter Druck – Einstweilige Verfügung in Sachen Buchenhof beantragt

Ein Anwalt hat nun gegen die Politische Gemeinde Dornum und Bürgermeister Uwe Trännapp gerichtlich beantragt es zu unterlassen, Veranstaltungen jeder Art, insbesondere im Rahmen der sogenannten „Summer-school“ auf dem Buchenhofgelände oder in dem Buchenhof durchzuführen.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,00 € gefordert, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.
Der Antragsgegnerin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,00 € gefordert, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Der Gegenstandswert dieses Rechtsschrittes wird mit 25.000,00 € taxiert, der bei Bestätigung die Grundlage der anwaltlichen Kostenfestsetzung begründet und zu Lasten der Gemeinde fiele.

Eine Pressseanfrage zu diesem Thema wird von der Gemeinde derzeitig nicht beantwortet. Vielleicht verständlich, denn neben der Einstweiligen Verfügung besteht ein Strafantrag gegen den Bürgermeister und Verwaltung, wir berichteten.

Die ebenfalls in dieser Sache angesprochene Kommunale Aufsichtsbehörde verweist auf das laufende Rechtsverfahren und wird zunächst nicht tätig. Die politische Aufmerksamkeit ist ja darüberhinaus für Dornum gegeben, da beim Strafgericht in Norden gegen einen noch im Rat tägigen Politiker ein Prozeß wegen Urkundenfälschung erwartet wird.

Red.

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Dornum Kommunalpolitik

Strafanzeige gegen Gemeinde Dornum u. a. – Testamentsvollstreckerin für den Buchenhof erstattet Anzeige

Nach Ablauf einer Erklärungsfrist, wir berichteten, sieht sich die Testamentsvollstreckerin in der Causa Buchenhof genötigt den Staatsanwalt zu bemühen. Wir veröffentlichen hier die uns heute (30. 6. 2023) zugegangene Erklärung von Frau Ingrid Backenhaus:

„Warum dieses von den Gemeindevertretern, namentlich dem Bürgermeister, so gehandhabt wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Eine Aussage des Bürgermeisters, man stehe jederzeit zu Gesprächen bereit, ist nicht konstruktiv. Die Initiative hätte vom Bürgermeister ausgehen müssen. Ich bin namentlich bekannt, meine Handynummer und E-Mail liegen vor. Es wäre ein Leichtes gewesen, mich zu kontaktieren. Ein Gespräch, ohne entsprechende Nachweise, halte ich für sinnlos.

Die Gemeinde hat nicht für Klarheit bezüglich meiner Anfragen zur Verwendung der Pachtgelder gesorgt und auch die Frist der Anfrage des Anwaltes ungenutzt verstreichen lassen. Es ist der Zeitpunkt gekommen, den nächsten Schritt in Bezug auf das Gesamterbe des Erblassers Konrad Johann Onnen zu gehen

Ungeklärt ist damit weiterhin die Begleichung einer Rechnung für die angebliche Vermessung des Hofes mit Pachtgeldern. Es liegen unterschiedliche Aussagen zwischen Bürgermeister und Hochschule/Uni vor. Rechnungen der Wirtschaftsbetriebe Dornum sind nicht nachvollziehbar. Diese Verwendungen von Pachtgeldern stehen entgegen den Bestimmungen im Testament.

Der Verbleib oder die Verwendung eines möglicherweise 5-stelligen Betrages ist so nicht zu klären. Ich bin nun gezwungen, die Staatsanwaltschaft per Anzeige einzuschalten. Damit wird eine äußerst unangenehme Situation mit nicht absehbaren Folgen für den Bürgermeister und seinen Kämmerer eintreten. Die Möglichkeit einer Verschleierung oder die Verweigerung der Offenlegung ist nicht mehr gegeben.

Seien sie sich gewiss, es wird kein Techtelmechtel hinter verschlossenen Türen geben.

Gemäß § 2203 BGB muss der Testamentsvollstrecker die letztwilligen Verfügungen des Erblassers, wie Vermächtnisse, Auflagen, usw., umsetzen bzw. ihre Einhaltung überwachen

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Dornum Kommunalpolitik

Buchenhof (Dornum): Anwalt sieht klare Verstöße gegen Auflagen des Testamentes

Wir berichten heute über den Stand um die Geschehnisse Buchenhof Westeraccum.

Nachdem die Testamentsvollstreckerin im Vorfeld zum 2. Summer School Termin der Gemeinde ein Stattfinden untersagte und dieser Termin von der Gemeinde trotzdem durchgeführt wurde, berichteten wir, dass die Testamentsvollstreckerin einen Anwalt eingeschaltet hatte.

Nachdem dieser, mit Fristsetzung 30.06.2023, schriftlich die Gemeinde Dornum zur Offenlegung der Verwendung Pachtgelder aufgefordert hat, ist bis heute 29.06.2023 keine Antwort der Gemeinde erfolgt.

Es lässt vermuten, dass hier Gelder verwendungswidrig eingesetzt wurden und die Gemeinde sich in erheblichen Erklärungsnöten befindet.

Ein heutiges Gespräch mit dem Anwalt führte zu nachstehenden Ergebnis:

es wird nicht vermutet, dass bis morgen noch eine Antwort durch die Gemeinde erfolgt.

Weiter sieht der Anwalt klare Verstöße gegen Auflagen des Testamentes. Diese Verstöße sind nach seinem Dafürhalten so gravierend, dass sofort eine Erbeinsetzung des Nacherben erfolgen kann. Hier wird es in den nächsten Tagen ein entsprechendes Gespräch über die rechtliche Vorgehensweise geben. Laut Bekanntgabe durch die Testamentsvollstreckerin wird dieses Verfahren wohl zwangsläufig  in die Wege geleitet.

Angesprochen auf die Einstweilige Verfügung wurde mitgeteilt, dass die erwirkt wird. Das Studentenprojekt dürfte sich dann erübrigt haben.

Es scheint sich jetzt abzuzeichnen, dass durch fehlende Einsicht und Kommunikationsbereitschaft die Gemeinde das Erbe Buchenhof „verspielen“ wird.

Wenn es tatsächlich dazu kommt, und so sieht es im Moment aus, wird man im Nachgang die Frage der Verantwortung Richtung Bürgermeister und Verwaltung stellen müssen.

Wir bleiben am Ball und werden weiter berichten.

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Dornum Kommunalpolitik

Bürgermeister fürchtet negative Berichterstattung in den Sozialen Medien

Testamentsvollstreckerin des Buchenhoferbes in Dornum nimmt zu Presseäußerung des Dornumer Bürgermeisters Stellung.

Aufgrund der Zeitungsberichte im Anzeiger für das Harlingerland vom 21.06.2023 und 23.06.2023, in der u. a. vom Dornumer Bürgermeister negative Berichterstattung in den Sozialen Medien beklagt wird, geben wir den Lesern unserer socialmedia-Angebote die Möglichkeit hier die ungekürzte Stellungnahme der Testamentsvollstreckerin für das Erbe Buchenhof, Frau Ingrid Backenhaus zur Kenntnis zu nehmen. Das Gespräch wurde am 25. 6. 2023 aufgezeichnet.

Frau Backenhaus, Ihnen sind die zwei Zeitungsberichte bekannt?

Ja, den zweiten Bericht habe ich mit großer Verwunderung gelesen.

Inwiefern hat Sie dieser Bericht vom Inhalt verwundert?

Wenn Sie sich an den ersten Bericht erinnern, ging es dort ganz klar um Verstöße gegen die Verwendung der Pachtgelder entgegen der Testamentsregelung.

Worauf beziehen sich die Zuwiderhandlungen?

Selbstverständlich könnte ich dies jetzt im Detail benennen, es liegt mir zu der bisherigen Verwendung eine schriftliche Aussage vor. Nur wäre dies, glaube ich, aufgrund des anwaltlichen Verfahrens nicht rechtmäßig oder angebracht. Sobald die Gemeinde zu der anwaltlichen Anfrage Stellung bezogen hat, dies muss bis zum 30.06.2023 passieren, werde ich, nach Rücksprache mit dem Anwalt, gerne nähere Auskünfte geben.

Nochmal zu Ihrer Verwunderung, können Sie uns da den genauen Bezug nennen?

Es geht zum einen um die Aussage zur Gesprächsbereitschaft der Gemeinde mit meiner Person. Diese ist mir nach dem 15.06.2023 bis heute nicht bekannt geworden.

Und was hat Sie noch verwundert?

Auf welche, für mich jammernde Art und Weise, auf die Tränendrüse der Bewohner gedrückt wird. Nach dem Motto: ist doch alles so toll und schön, dass finden alle Bewohner. Aber kein Sterbenswort um was es vorrangig geht. Nämlich die testamentswidrige Verwendung der Pacht.

Der Hinweis auf angeblich negative Berichterstattung kann von mir nicht nachvollzogen werden und hat wohl nur eine Alibifunktion für Fehlhandlungen.

Denn genau dies ist moniert worden. Fehlende Planung, fehlendes zielgerichtetes Handeln, fehlende Informationen an die Öffentlichkeit, fehlende Einsicht usw.

Sie haben jetzt einige Punkte benannt und erläutert. Aber dies kann ja alles nicht aus dem Nichts gekommen sein? Wie ist das jetzt im Zusammenhang zu sehen?

Ich werde versuchen einen kurzen zeitlichen Abriss ab dem 4.6.2023 bis zum jetzigen Zeitpunkt zu schildern.

04.06.2023 habe ich gegenüber Herrn Trännapp um ein Gespräch unter vier Augen gebeten. Hintergrund das ganze Ausufernde der Summer School im Gegensatz zur allerersten Erwähnung und weiteres.

05.06.2023 Herr Trännapp empfiehlt ein Gespräch noch in derselben Woche jedoch NUR im Beisein von Bauamtsleiter Janssen.

06.06.2023 Wenn ich um ein Gespräch unter vier Augen bitte, lasse ich mir kein Gespräch unter sechs Augen aufzwingen. Absage

12.06.2023 Schreiben an Herrn Trännapp Offenlegung von Zahlungen aus den Pachtgeldern. Bekanntgabe anwaltlicher Prüfung mit Untersagung Summer School am 16.06.2023

13.06.2023 Antwort Herr Trännapp im Sinn: kein adäquates Personal zur Auskunftserteilung über Verwendung der Pachtgelder im Rathaus

13.06.2023 Herrn Tränapp nochmals auf die zwingende Auskunft hingewiesen und Testament in klaren Worten erläutert. Hinweis: „sollten Sie weiterhin mit Verschleppen und fehlender Kooperation reagieren, sehe ich mich zur strikten Einhaltung des Testamentes gezwungen. Termin für  Antwort bis 14.06.2023“

14.06.2023 Antwort Herr Trännapp : „.….. für mich psychisches unter Druck setzen, ….. das die Kommunikation sicherlich nicht im Sinne von Herrn Onnen wäre (woher will der das wissen?) Dies ist sehr bedauerlich. Die Gemeinde …… wird immer im Sinn des Testamentes handeln.“ Seitdem schweigt die Gemeinde. Es hat im Gegensatz zum Zeitungsbericht auch kein Gesprächsangebot gegeben.

Das sind jetzt sehr klare Worte, auch wenn Sie aus rechtlichen Gründen nicht alles Wort für Wort wiedergeben dürfen. Geschieht dies jetzt aufgrund unserer Nachfrage, oder sind da noch andere Erwägungen?

Es sind auch noch andere Erwägungen. Aufgrund der bisherigen Berichte im Fresenspegel und einem SozialMediaKanal wurde eigentlich immer punktgenau zu einem Thema berichtet oder nachgefragt. Es war jedoch so, in den letzten Tagen vermehrt, dass ich persönlich verbal und schriftlich angegriffen wurde. Meistens mit dem Tenor, „wie auch von der Gemeinde propagiert, ist doch alles sooo toll und schön. Wie können sie dies nur kaputt machen?“ Viele springen sofort auf den Zug und trällern den gleichen Gesang ohne jegliche Hintergründe zu kennen und dann zum Teil noch so tun, als wären sie bei Herrn Onnen aus und ein gegangen. Leider wird von den meisten, nach meiner Ansicht, jeder Bericht nur in Bruchstücken gelesen und mit einer eigenen Interpretation kommentiert. Nur sehr wenige haben bisher wirklich nach Hintergründen gefragt und dann erkannt das mein Weg richtig ist.

Dies ist für mich nachvollziehbar. Wie sieht denn jetzt das weitere Vorgehen aus?

So wie ich es der Gemeinde kundgetan habe. Es gibt für die 3. Summer School einen Antrag auf einstweilige Verfügung zur Unterbindung. Im weiteren die wörtliche Einhaltung der Testamentsauflagen. Zur Not auch per Gericht eine Enterbung der Gemeinde. Die Gemeinde muss nicht glauben, dass sie ein „Dummchen hinterm Rosenbusch“ vor sich hat. Wer mich kennt weiß dies genau.

Ich nehme dies jetzt mal als Schlusswort und bedanke mich für das Gespräch. (stk.)

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Dornum Kommunalpolitik

Umsetzung des Buchenhof-Testaments weiter problematisch

Nach vielen Versuchen mit der Gemeinde Dornum zu einer Regelung im Sinne des Testamentes über den Buchenhof zu gelangen, hat die Testamentsvollstreckerin Ingrid Backenhaus die Gemeinde zum Umlenken aufgefordert, wir berichteten. Danach wird eine reine Wohnvermietung eingefordert. Ideen, wie sie zuletzt in dem Studentenprojekt entwickelt werden sollten sind somit hinfällig. Ingrid Backenhaus erläutert ihre Entscheidung, die inzwischen in der Rechtskorrespondenz mit dem Rathaus steht. Eine zunächst angestrebte Einstweilige Verfügung die Veranstaltung am 16. 6. zu unterbinden scheiterte an der vertretenden Anwältin, die zuvor ein Mandat der Gemeinde führte. Der nun das Mandat übernehmende Anwalt konnte in der Kürze der Zeit das beauftragte Verfügungsmandat nicht umsetzen, das Verbot besteht aber weiter und wird das Rathaus erreichen.

Wir sprachen mit Frau Backenhaus (16. 6. 2023)

Frau Backenhaus, Sie sind die Testamentsvollstreckerin für den Buchenhof. Etwas drohte zu eskalieren. Sie hatten ja ursprünglich vor mit einer einstweiligen Verfügung die Veranstaltung heute zu stoppen, dies ist aus technischen Gründen wohl nicht möglich gewesen aber gleichwohl gilt ja das Verbot der Veranstaltung. Was ist der Hintergrund?

Die Anwältin bei der ich war, hat wohl die Gemeinde schon einmal in einer Testamentssache vertreten. Somit musste ich einen anderen Anwalt konsultieren der mich jetzt vertritt.

Frau Backenhaus, dieser Anwalt wird sich jetzt an die Gemeinde wenden und die von Ihnen erkannten Verstöße monieren. Welche Art von Verstößen gibt es denn da?

Wir haben hier einen Verstoß gegen die Verwendung der Pachtgeldern. Diese müssen laut Testament zur Sanierung und Instandhaltung des Buchenhofes genutzt werden. Dies muss zu 50% erfolgen und sollte der Betrag nicht ausreichen, müssen die ganzen Pachtgelder verwendet werden. Desweiteren sind alle Bäume und Büsche des Buchenhofes soweit es geht zu erhalten. Einige Bäume wurden aus Sicherheitsgründen gefällt, andere für mich über das erforderliche Maß hinaus. Für die Abholzung eines nicht unerheblichen Teils der Rhododendron lag in meinen Augen kein Grund vor.

Also eine etwas ungeplante Aktion und damit war es nicht mehr Erhalt, sondern eine gravierende Veränderung des Gesamtbildes.

Genau das ist der Punkt. Der dritte Bereich der Verstöße ist die geplante Nutzung des Buchenhofes. Gemäß der Auflagen darf nur eine private Vermietung des Hofes erfolgen und nicht für Versammlungen etc.

Ist das aber explizit so im Testament auch festgehalten? Das heißt also die ganze Idee, dass man da jetzt ein Wünsch-dir-was-Konzert startet und Studenten hinzuholt geht eigentlich an der Sache vorbei, weil ja ohnehin, die Art der Bewirtschaftung oder Nutzung vollkommen durch das Testament vorgegeben ist?

Das ist korrekt.

Frau Backenhaus und Sie wollen das jetzt auch notfalls rechtlich umsetzen?

Das mach ich auch und setze alles dafür ein. Der Hintergrund war jetzt eigentlich, ich fand das vom System eigentlich nicht schlecht mit der Summer School und hätte auch so zu Herrn Onnen gepasst mit Kunst und Kultur. Nur was da jetzt abläuft ist so nicht gewünscht und das werde ich auch durchsetzen. Ich werde die Erfüllung der Auflagen aus dem Testament zu 100% verlangen.

Das heißt also, im Grunde genommen wird sich die Gemeinde darauf einstellen müssen, dass der jetzt eingeschlagene Weg so nicht weitergehen kann, dass man sich orientieren muss an der Schiene durch Vorgabe des Testamentes.

Genau, die Auflagen des Testamentes werden jetzt zu 100% umgesetzt.

Frau Backenhaus, es wäre ja jetzt auch unter Umständen möglich gewesen, dass die Gemeinde das Testament abgelehnt hätte. Es gibt ja auch ein Modell, so etwas wie eine Stiftung zu gründen. War das anfänglich eine Option?

Nein garnicht.

Im Grund soll schon die Gemeinde das Erbe halten, die Gemeinde soll aber exakt den Vorgaben des Testamentes nachkommen.

Ich bin dem ja schon entgegengekommen, dass ich die Summer School gut fand, aber nach den Vorgängen der letzten Tage bin ich nicht mehr bereit irgendwie nach Links oder Rechts zu gehen.

Frau Backenhaus, das heißt also im Grunde genommen ist jetzt eine Entscheidung gefallen und die Gemeinde wird sich da den rechtlichen Forderungen unterwerfen müssen.

Die Gemeinde hat ja heute schon wieder dagegen verstoßen, da ich das Abhalten der Veranstaltung untersagt habe.

Haben Sie vielleicht im letzten Moment doch noch einen Rückruf vom Bürgermeister bekommen oder hat mal jemand von der Gemeinde das unmittelbare Gespräch mit Ihnen gesucht?

Nein, nach meiner eMail gestern nicht mehr. Und sie haben mir auch nicht die geforderten Angaben geschickt.

Wobei das ja eben genau ihre Aufgabe ist, dass zu kontrollieren, und die Offenlegung der Finanzen die Basis der Zusammenarbeit darstellen würde

Das ist genau der Punkt, der mich dazu gebracht hat, dies jetzt alles so durchzuziehen weil sie nicht bereit sind, dass offen zu legen was ich verlangt habe. Es war jetzt kein Hexenwerk im Rechnungswesen einen Knopf zu drücken und mir die Zahlen zu geben, dann hätte ich gesagt, ja das ist o.k. so. Aber es ist ja noch garnichts im Hof investiert worden. Es ist noch kein Fenster oder die Haustür erneuert worden. Der letzte Winter war, der nächste steht vor der Tür. Aber angeblich ist eine Suche nach Nutzung wichtiger als das der Buchenhof saniert wird.

Frau Backenhaus, wenn es also mit der Gemeinde nicht zu weiteren Arbeiten an einem Tisch kommt, wie stellen Sie sich dann die weitere Entwicklung vor?

Die Kirche steht an zweiter Stelle als Erbe, da werde ich mich mit der Kirche in Verbindung setzen wie sie zu dem Erbe steht. Ich werde den Antrag stellen, die Gemeinde zu enterben. Da können die sich drauf einstellen.

Frau Backenhaus, das heißt es wird jetzt doch ernst und es geht in ein Rechtsverfahren und Ziel Ihrerseits ist dann, wenn es nicht zu einer 360-Grad Wendung kommt, die Enterbung der Gemeinde?

Die Gemeinde hätte sich nur einmal vernüftig mit mir unterhalten müssen über das was die letzten Tage passiert ist und mir die Ausgaben geben. Aber jetzt bin ich auch nicht mehr bereit.

Frau Backenhaus, soweit ist dann eine Entscheidung gefallen?

Für mich ist die Entscheidung gefallen und die Post kommt jetzt vom Anwalt.

Herzlichen Dank Frau Backenhaus.

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Dornum Kommunalpolitik

Das Tischtuch ist zerschnitten…

und Bäume (unrechtmäßig?) gefällt, könnte man verkünden. Zuletzt ein Trauerspiel wie die Gemeinde Dornum ein Pfund verspielte, indem man alle Aufforderungen der Testamentsvollstreckerin des Buchenhofes abzuwimmeln versuchte. Nun hat Ingrid Backenhaus, Vertraute des verstorbenen Erblassers und dessen Testamentsvollstreckerin der Gemeinde untersagt auf dem Gelände des Buchenhofes die Veranstaltung „summer school“ durchzuführen. Auch eine Einstweilige Verfügung ist in Arbeit, mit der ggf. eine Räumung des Geländes bei Zuwiderhandlung erzwungen werden könnte.

Am heutigen Abend (15. 6. 2023) landete im Briefkasten des Rathauses die ultimative Aufforderung, die gleichzeitig den geladenen Dozenten zweier Hochschulen und dem Bürgermeister auch als E-Post zugestellt wurde.

Damit ist wohl vorerst eine einvernehmliche Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und der Testamentsführung kaum denkbar. Hintergrund sind eine Reihe von Verstößen, wie die Testamentsvollstreckerin erläutert, die eklatant den im Testament formulierten Plänen zuwiderlaufen. Zuletzt traten Unstimmigkeiten in der Wirtschafts- und Kontenführung auf, die das Rathaus nicht fristgerecht durch Offenlegung klären wollte. Widersprüchliche Aussagen des Rathauses und diffuse Presseantworten verstärkten den Verdacht, dass man sich im Rathaus möglicher Unregelmäßigkeiten bewusst ist. Besonders verärgert zeigte sich die Testamentsvollstreckerin darüber, dass obwohl angeblich wegen Personalunverfügbarkeit und somit die Nichtverfügbarkeit von Zahlungsunterlagen, einer der Hauptbeamten des Rathauses im OK eine Presseeinlassung machte, die die Ordnungsmäßigkeit des Gemeindehandelns bekräftigen sollte. Dabei lässt die Testamentsvollstreckerin gerade prüfen, ob nicht auch strafrechtliche Untersuchungen zu beantragen sind.

Ingrid Backenhaus sieht sich jedenfalls getäuscht und will alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen die testamentarischen Vorgaben umzusetzen. Wüsch-dir -was-Karten mit Studenten dürften sich damit jedenfalls erledigt haben. In der Politik des Ortes wird man sich die Frage stellen müssen, welche Interessen zu dieser Fehlentwicklung und Verprellung der Testamentsverwaltung geführt haben. Schlagzeilen um den Buchenhof dürften auch mit dem noch anhängigen Testamentsfälschungsverfahren zu erwarten sein. Ein Thema, bei dem die Gemeinde und Politik äußerst wortkarg reagierte.

(stk)

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Dornum Literatur

Georg Murrar-Regner stellt die Geschichte der Cohens vor

Wie sehr die Mitbürger jüdischen Glaubens in der Gemeinde Dornum integriert waren bevor sie Ausgrenzung durch die damaligen Bewohner und Nazi-Anhänger erfahren mussten stellt Georg Murrar-Regner in seinem jüngsten Buch dar. Wir sprachen mit ihm über sein neues Werk:

Das Interview wurde am 11. 6. 2023 in Dornum aufgezeichnet.