Wer kann sich wählen lassen? Alle Beitragspflichtigen, somit schon mal alle Grundbesitzer, unabhängig von Parteizugehörigkeiten oder sonstigen Voraussetzungen können die verantwortungsvolle Mitwirkung bei der Deich- und Sielacht anstreben. Wir sprachen deshalb mit dem Geschäftsführer Meinhard Edzards:
Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung der Ausschusswahlen der Deich- und Sielacht Harlingerland vom 02.01.2023
Bekanntmachung
Bei der am 1. Januar 2023 neu gegründeten Deich- und Sielacht Harlingerland sind für die Besetzung des Ausschusses Wahlen durchzuführen. Gemäß § 12 der Satzung in der Fassung vom 01.01.2023 werden die Termine zur Wahl der Ausschussmitglieder sowie deren Stellvertreter – wie folgt – festgesetzt:
Wahlbezirk Nr. 5
umfassend die Gemarkungen Arle, Menstede-Coldinne, Berumerfehn, Nenndorf,
Eversmeer
am Montag, den 16. Januar 2023, 9.30 Uhr, Gaststätte „Zur Post“,
Auricher Str. 7, 26556 Westerholt
Wahlbezirk Nr. 6
umfassend die Gemarkungen Schweindorf, Utarp-Schweindorf, Utarp, Westerholt
am Montag, den 16. Januar 2023, 14.30 Uhr, Gaststätte „Zur Post“,
Auricher Str. 7, 26556 Westerholt
Wahlbezirk Nr. 1
umfassend die Gemarkungen Westeraccum, Dornumergrode, Dornumersiel, Westeraccumersiel, Westerbur, Damsum, Fulkum
am Dienstag, den 17. Januar 2023, 9.30 Uhr, Vereinsheim KBV Westeraccum, Butenhusener Str. 13 a, 26553 Westeraccum
Wahlbezirk Nr. 4
umfassend die Gemarkungen Nesse, Dornum, Schwittersum, Roggenstede
am Dienstag, den 17. Januar 2023, 14.30 Uhr, Vereinsheim KBV Westeraccum, Butenhusener Str. 13a, 26553 Westeraccum
Wahlbezirk Nr. 2
umfassend die Gemarkungen Bensersiel, Esens, Sterbur, Ostbense, Utgast
am Mittwoch, den 18. Januar 2023, 9.30 Uhr, Gaststätte „Nordstern“,
An der L5 Nr. 1, 26427 Ostbense
Wahlbezirk Nr. 8
umfassend die Gemarkungen Dietrichsfeld, Langefeld, Plaggenburg, Middels-Osterloog, Ogenbargen, Middels-Westerloog
am Mittwoch, den 18. Januar 2023, 14.30 Uhr, „Landgasthof zur Post“,
Esenser Str. 299, 26607 Aurich-Ogenbargen
Wahlbezirk Nr. 7
umfassend die Germarkungen Holtgast, Neuschoo, Westochtersum, Ost-Ochtersum
am Donnerstag, den 19. Januar 2023, 9.30 Uhr, Vereinsheim KBV Ochtersum, Am Rendel 2, 26489 Ochtersum
Wahlbezirk Nr. 9
umfassend die Gemarkungen Thunum, Mamburg, Stedesdorf, Osteraccum
am Donnerstag, den 19. Januar 2023, 14.30 Uhr, Gaststätte „Zur Bahn“,
Hauptstr. 2, 26427 Stedesdorf
Wahlbezirk Nr. 11
umfassend die Gemarkungen Carolinensiel, Funnix, Berdum, Buttforde, Burhafe, Blersum, Uttel, Willen, Ardorf, Wittmund, Eggelingen, Hovel, Leerhafe, Asel
am Freitag, den 20. Januar 2023, 9.30 Uhr, Hotel „Residenz“,
Am Markt 13 – 15, 26409 Wittmund
Wahlbezirk Nr. 10
umfassend die Gemarkungen Seriem, Neuharlingersiel, Altharlingersiel, Werdum
am Montag, den 23. Januar 2023, 9.30 Uhr, „Burggaststätte“,
Edenserlooger Str. 33, 26427 Werdum
Wahlbezirk Nr. 3
umfassend die Gemarkungen Moorweg, Blomberg, Dunum, Brill
am Montag, den 23. Januar 2023, 14.30 Uhr, Schießstand Schützenverein
Blomberg e. V., Bentweg 6, 26487 Blomberg
In dem Wahlbezirk 2 sind 3 Ausschussmitglieder zu wählen, in den Wahlbezirken 4 und 5 ist jeweils 1 Ausschussmitglied zu wählen. In den übrigen Wahlbezirken sind jeweils 2 Ausschussmitglieder zu wählen. Jedes Ausschussmitglied hat einen Stellvertreter, der erst im Falle einer Verhinderung oder Ausscheiden des ordentlichen Mitgliedes tätig wird.
Die Verbandsmitglieder wählen die Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter in getrennten Wahlgängen. In jedem der vorgenannten Wahlbezirke sind die jeweiligen Ausschussmitglieder sowie die gleiche Anzahl der Stellvertreter zu wählen. Wählbar zum Ausschussmitglied ist jedes geschäftsfähige Verbandsmitglied. Mitglieder des Verbandes sind die jeweiligen Eigentümer und Erbbauberechtigten der im Mitgliederverzeichnis aufgeführten Grundstücke und Anlagen.
Jedes Verbandsmitglied, das Beiträge an den Verband zu leisten hat, hat das Recht, selbst oder durch einen Vertreter mitzustimmen. Ein Mitglied kann höchstens zwei weitere Mitglieder vertreten, dabei jedoch niemals mehr als 25 % der Wahlbezirksfläche. Von den Vertretern kann durch den Verbandsvorsteher eine schriftliche Vollmacht verlangt werden.
Ausschussmitglieder können nicht gleichzeitig Vorstandsmitglieder sein.
Das Stimmrecht bestimmt sich nach dem Beitragsverhältnis der Verbandsmitglieder im Verbandsgebiet. Das Stimmrecht darf nur wahlbezirksweise ausgeübt werden. Ist eine Wählerliste aufgestellt, so sind die darin verzeichneten beitragspflichtigen Flächen maßgebend. Bei Mitgliedern, die mindestbeitragspflichtig sind, ergibt sich das Stimmrecht aus dem Flächenwert des Mindestbeitrages. Das Stimmverhältnis ist dem Beitragsverhältnis gleich.
Um das Grundeigentum streitende Personen sind stimmberechtigt. Sie und die gemeinschaftlichen Grundeigentümer können nur einheitlich stimmen; die an der Wahl Teilnehmenden haben die Stimmen aller.
Der Interimsausschussvorsitzende leitet die Wahl, bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der Erschienenen beschlussfähig.
Nach Eröffnung der Wahlhandlung wird zunächst die Wahlberechtigung durch den Wahlleiter festgestellt. Alsdann werden aus der Mitte der Wahlberechtigten Wahlvorschläge gemacht. Sobald keine weiteren Vorschläge eingehen, erklärt der Wahlleiter die Vorschläge für festgestellt und führt die Wahlhandlung durch.
Gewählt wird, wenn kein Mitglied widerspricht, durch Zuruf oder Zeichen. Auf Verlangen eines Mitgliedes ist schriftlich zu wählen.
Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Erhält im ersten Wahlgang niemand die Mehrheit, wird erneut gewählt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das vom Leiter der Wahl zu ziehende Los.
Im Anschluss an die Wahlhandlungen erfolgt in den einzelnen Wahlbezirken eine Unterrichtung und Anhörung der Verbandsmitglieder über die Angelegenheiten des Verbandes.
Esens, den 02.01.2023 Deich- und Sielacht Harlingerland
Jan Steffens