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Dornum Recht und Justiz Straftaten

Dornumer Ratsherr steht wegen Urkundenfälschung unter Anklage

Ein bereits seit Ende Juni 2021 bestehendes Verfahren erreicht nun das öffentliche Interesse nicht nur in der Gemeinde Dornum. Wie uns der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Aurich auf Nachfrage bestätigt, war es der Anklagebehörde zunächst nicht bekannt, dass es sich bei dem Beschuldigten um einen noch amtierenden Ratsherrn der Gemeinde Dornum handelt. So gab es bisher auch keine Presseinformation in dieser Angelegenheit.

Dem Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, das letztgültige Testament eines Verstorbenen zu seinem Gunsten verfälscht zu haben. Dabei beziffert die Anklage das Volumen aus Immobiliensubstanz auf ca. 750.000 Euro.

Die Anklage stützt sich dabei auf den § 267 StGB.

Strafgesetzbuch (StGB) § 267 Urkundenfälschung (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.

Die Gemeinde sieht sich, s. Presseveröffentlichung, nicht in der Lage, den Ratsherrn zum Ruhen seines Amtes zu zwingen. Die Verwaltungsrechtslage würde das nur ermöglichen, wenn eine Mindeststrafe von 1 Jahr vorgegeben wäre.

Allerdings ist in einer kleinen Gemeinde wie Dornum das öffentliche Interesse groß und Gesprächsstoff bei Bürgern und Vereinen.

Wir werden Sie über den weiteren Verlauf informieren.

(stk.)