„Weitere Einschränkungen können zu einer ablehnenden Haltung in der Bevölkerung führen…“ diesen Satz konnte man bei der Verkündung neuer Einschränkungsempfehlungen vernehmen. Welcher interessegeleitete Entschluß wird mit dieser Aussage demonstriert? Sind notwendige und auf wissenschaftlicher Basis sinnvolle Entscheidungen jetzt nur noch auf dem Hintergrund von Akzeptanz der Massen zu fällen? Derzeit überbieten sich Lokalkommentatoren in der Bewertung der Sinnhaftigkeit von Sanktionen, die auf das Anschnellen der Coronaraten getroffen werden. Ökonomische und soziale Faktoren bekommen nach den Erfahrungen der ersten Coronawelle mehr Aufmerksamkeit und gewinnen an Bedeutung in allen Entscheidungen. Gleichzeitig geraten in dieser Konstellation Politiker in die Rolle von ethischen Entscheidungsträgern. Wieviel Risiko kann und darf ich politisch rechtfertigen ohne die Grundrechte des einzelnen Bürgers auf Schutz und gesundheitliche Unversehrtheit zu verletzen? Können letztere überhaupt nach dem Prinzip der Massenabstimmung mit beliebigem Ausgang herbeigeführt werden, oder ist die „Unantastbarkeit des Einzelnen“ eine unhintergehbare Schranke, für die der gewählte Politiker ohne Interessenabwägung sonstiger Neigungen einzustehen hat? Ein Blick nach Asien sollte nachdenklich machen und sich nicht auf Länder ohne demokratischer Grundordnung beschränken. Südkorea hat in beispielhafter Weise schnell und äußerst konsequent auf die aufkommende Pandemie reagiert. Ergebnis ist eine vergleichsweise geringe Todesrate und eine landesweite Akzeptanz der von der Regierung zentral vorgegebenen Verhaltensanforderungen. Disziplin ist ein Wesensmerkmal in der demokratischen Gesellschaft, um die in Korea die Regierung nicht buhlen muß. Man empfindet keine Verletzung des Datenschutzes, wenn das leibliche Wohl und Überleben von Menschen Transparenz erfordert. Letztlich muß jeder Verantwortliche als Bürger oder Politiker sich der ethischen Bedingungen vergewissern um nicht in die Diktatur von ökonomischen und sozialen Wunsch- und Gewinnerwartungen zu steuern. Längst geht es nicht mehr ausschließlich um den Verlust von Existenzen, die Fiktion eines Grundanspruchs auf das hemmungslose Ausleben von „sozialen Happenings“ wird medial unkritisch als hinzunehmende Gegebenheit transportiert. Das sich nicht Allein-Ertragen können, das Fliehen aus der häuslichen Umgebung über alle Maßen sind beobachtbare persönliche Defizite, die zu einer Anspruchserwartung verleiten und jeden Politier in der Freiheit seiner Entscheidung hemmen, wenn sie doch der Erwartungshaltung seines Wahlklientels widerspricht. Ergebnis sind zögerliches Urteil und zaghafte Handlung, Erklärungsbedarf und Rechtfertigungszwang, die der Bedrohung durch das Virus und dem Schutz aller Menschen nicht gerecht werden.
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