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Darf sich moralische Verantwortung hinter einer juristischen Bewertung zurückziehen?

Impferschleichung wurde ein Begriff, als im Rahmen der Priorisierung Personen ohne eine vorgesehenen Vorrangstellung sich und Nahestehende impfen ließen. In der Ubbo-Emmius-Klinik in Aurich und Norden ergab sich eine Unregelmäßigkeit, als sich der Klinik Geschäftsführer außerplanmäßig impfen ließ. „Überschüssige Gebinde“ sollten angeblich nicht verfallen. Die moralische Frage, warum die nicht innerhalb der Impfberechtigten verimpft wurden steht und führte für zu einer über Ostfriesland hinaus beachteten Diskussion. Juristisch wurde die Geschäftsführung zwar entlastet, aber damit will die Politik sich nicht zufrieden geben. Grüne, Linke und AKSB fordern weiterhin die Ablösung, bzw. den Rücktritt des Geschäftsführers Claus Eppmann, während Landrat Olaf Meinen vorsorgend verkündet, dass „keine Köpfe rollen werden“.
Das Vertrauen in die Führungsspitze des Klinikverbundes scheint jedenfalls nachhaltig gestört und es darf mit Spannung erwartet werden, ob die Politik eine eigene moralische Bewertung jenseits der rein rechtlichen Entlastung mit Konsequenzen einfordern wird.
(stk)