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Landkreis Wittmund Landschaftsschutz

Schadet die Grundnetzfischerei dem Wattenmeer?

Eine Absicht der EU heizt derzeit die Gemüter in Ostfriesland. Krabbenfischer sehen sich bedroht, die Tourismuslobby sieht schon ausbleibende Gäste und die Landwirtschaftsvertreter ziehen Vergleiche mit Verboten von umweltschädlichen Giftausbringungen. Die Parteien und die hier sehr vertretene SPD sehen sich im Dilemma zwischen Wahrheit und Popularität. Wir wollen den verschiedenen Aspekten nachgehen und sprechen mit den Akteuren. Heute mit dem Landrat des Kreises Wittmund, Holger Heymann, in einem Telefoninterview am 21. 3. 2023:

Landrat Holger Heymann im Gespräch mit Hans-Joachim Steinsiek
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Europa Landschaftsschutz Landwirtschaft

„…am Ende wird nicht jeder vollumfänglich zufrieden sein können…“

Vom Ringen um den Umgang mit der Pestizid-Problematik. Ein Gespräch mit Tiemo Wölken, EU-Abgeordneter der SPD-Niedersachsen.

Das Interview fand am 25. 8. 2022 statt und wurde aufgenommen von Hans-Joachim Steinsiek, Dornum.

Das Thema wird durch weitere Stellungnahmen von Politikern und Verbänden fortgesetzt.

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Landschaftsschutz Umweltschutz

Beim Gehölzrückschnitt auf geschützten Wallhecken sind Fristen und fachliche Standards zu beachten

lkw Wittmund.Im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 28. Februar jeden Jahres dürfen in der freien Natur und Landschaft Gehölze geschnitten oder „auf den Stock gesetzt werden“, wie es auch heißt. Im Landkreis Wittmund sind von diesen Maßnahmen auch Wallhecken umfasst, die unter dem besonderen gesetzlichen Schutz stehen. Gepflegt werden dürfen sie natürlich, darüber klärt die untere Naturschutzbehörde im Folgenden detailliert auf. Denn die Wallheckenpflege ist für den Erhalt sehr wichtig – aber sie ist sensibel zu behandeln.

Der Schutz der Wallhecken ist generell in § 22 Abs. 3 des „Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz“ (NAGBNatSchG) geregelt. Dort heißt es etwa: „Mit Bäumen oder Sträuchern bewachsene Wälle, die als Einfriedung dienen oder dienten (…) sind geschützte Landschaftsbestandteile (…). Wallhecken dürfen nicht beseitigt werden. Alle Handlungen, die das Wachstum der Bäume und Sträucher beeinträchtigen, sind verboten.“

Wallhecken gehören zu den Kulturökosystemen, sie sind vom Menschen angelegt worden und bedürfen einer Pflege. Pflegemaßnahmen sind somit alle Maßnahmen, die der Erhaltung und der dauerhaften Sicherung des Wallkörpers und seines Bewuchses dienen.

Erlaubte Pflegemaßnahmen sind: Das Abschneiden der in die Fläche hineinragenden Äste,das „auf den Stock setzen“ von Sträuchern und strauchförmigen Bäumen. Nach Möglichkeit sollten jeweils nur einzelne Wallheckenabschnitte zur gleichen Zeit bearbeitet werden. Ein „auf den Stock setzen“ darf nicht häufiger als alle 8 bis 10 Jahre erfolgen,das Auf- oder Entasten von Bäumen bis zur Höhe von 4,5 m über dem Gelände, höchstens aber bis zum Kronenansatz,das Entnehmen von einzelnen Bäumen („Einzelstammentnahme“), soweit dadurch das Nachwachsen junger Bäume und Sträucher gefördert wird,das Bepflanzen mit standortgerechten einheimischen Laubgehölzen,das Wiederaufsetzen eines bereits teilweise abgetragenen Walles.

Das Zurückschneiden und Entfernen von Bäumen und Sträuchern nimmt dabei den größten Teil der Wallheckenpflege ein. Diese Tätigkeiten dürfen nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar durchgeführt werden. Nicht selten setzt daher in der zweiten Januarhälfte ein regelrechter Endspurt bei der Wallheckenpflege ein. Auch in diesem Jahr fallen auf einigen Wallhecken zu hoch oder unsachgemäß aufgeastete Bäume auf. Insbesondere bei größeren Gehölzen ist darauf zu achten, dass nicht zu hoch aufgeastet wird und stets ein sauberer Schnitt erfolgt. Wenn es zu Abbrüchen kommt, ist die Entwicklung von Schadstellen die Folge. Für manchen Baum ist dies mit einem jähen Ende verbunden. Ein sorgfältiger Rückschnitt sollte grundsätzlich bei allen Bäumen praktiziert werden, auch wenn sie nicht auf Wallhecken stehen. Teilweise werden auch zu viele Gehölze von der Wallhecke entfernt oder Sträucher in kürzeren Zeitabständen als die erlaubten 8 Jahre auf den Stock gesetzt.

Die Pflege von Wallhecken erfordert viel Fachwissen und Fingerspitzengefühl. Wer sich unsicher ist, ob sein geplanter Gehölzschnitt noch in dem erlaubten Rahmen liegt, kann sich gerne an die untere Naturschutzbehörde wenden um kompetente Beratung vor Ort zu erhalten (Telefon 04462/86-1295, -1253 oder -1273).

Weitere Informationen sind auch auf der Internetseite des Landkreises Wittmund unter der Adressehttps://www.landkreis-wittmund.de/Leben-Wohnen/Wohnen/Umwelt/Naturschutz/Wallhecken/ abrufbar.

(ü. Pm., Foto: Kreisverwaltung)

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Landschaftsschutz Landwirtschaft

Abdichtung des Sandwaters ist abgeschlossen

Leck wurde mit sogenanntem Flüssigboden verfüllt

LKA/Aurich/Simonswolde. Die Abdichtung des Sandwaters in Simonswolde ist abgeschlossen. Nun soll in den kommenden Wochen beobachtet werden, ob die durchgeführte Maßnahme den erhofften Erfolg hat und der Wasserstand in dem rund 23 Hektar Niedermoorsee nach den Winterniederschlägen im kommenden Jahr wieder auf das vorherige Niveau steigt.

Zur Erinnerung: Im Frühjahr 2021 war dem Landkreis Aurich bekanntgeworden, dass der ungewöhnlich niedrige Wasserstand im Sandwater nicht unmittelbar durch die Witterung in den vorangegangenen Jahren, sondern durch ein Leck im Bereich der südlichen Verwallung verursacht worden ist. Auf einer Länge von ca. 750 Metern drang Wasser aus dem Sandwater unter dem Weg „Achtert Sandwater“ hindurch in den neben dem Weg laufenden Graben und floss ab. Dadurch war der Wasserstand im Sandwater um mehrere Dezimeter gesunken. Die hohen Temperaturen und die anhaltende Trockenheit in den Jahren 2018 bis 2020 führten bei den niedrigen Wasserständen im Sandwater zu Fischsterben.

Nachdem die Verantwortlichen Kenntnis von der Leckstelle erhalten hatten, wurden Lösungen zur Abdichtung gesucht und verschiedene Alternativen geprüft. Unter Berücksichtigung der Bodenverhältnisse, der Erreichbarkeit der Baustelle und der Kosten entschied man sich letztlich für die Abdichtung mit sogenanntem Flüssigboden.

Für die Abdichtung wurde mit einer speziellen Fräse ein etwa 30 bis 40 Zentimeter breiter und bis zu drei Meter tiefer Schlitz in der Mitte des Weges hergestellt und dieser dann mit Flüssigboden verfüllt. Dabei handelt es sich um ein Gemisch aus Bodenmaterial und Zusatzstoffen. Es wirkt abdichtend, bleibt dauerhaft elastisch und passt sich daher den Bodenbewegungen an.

Der Flüssigboden wurde zunächst in einer speziellen Anlage vorbereitet und mit Betonmischern zur Baustelle gebracht. Die Arbeiten mussten angesichts des durchfeuchteten und instabilen Bodens nach und nach durchgeführt werden. Dabei haben die Mitarbeiter der ausführenden Firma Heyen und des Landschafts- und Kulturbauverbandes sehr gut zusammengearbeitet. Leider führte die wechselhafte Witterung zu Unterbrechungen, da der Weg zeitweise kaum sicher durch Baufahrzeuge befahrbar war und die Arbeiten durch Niederschlagswasser in der Baugrube behindert worden wären.

Wegen der Lage der Baustelle im Wasserschutzgebiet Tergast und in einem Naturschutzgebiet musste bei den Arbeiten besonders sorgsam vorgegangen werden. Die Stadtwerke Emden, als Eigentümerin des Gewässers, beauftragten dazu einen Fachmann, der die Arbeiten engmaschig begleitete. Diese wurden vom Landkreis Aurich genehmigt, von den Stadtwerken Emden beauftragt und die Kosten werden zu gleichen Teilen vom Landkreis, Stadtwerken und der Gemeinde Ihlow getragen.

ü. Pm.