Landkreis überprüft Einhaltung des Jugendschutzes
LKA/Aurich. Im Zuge einer Jugendschutzkontrolle, die am 16. März 2023 in der Krummhörn und Hinte sowie am 22. März 2023 in Aurich an jeweils acht verschiedenen Verkaufsstellen durchgeführt wurde, sind in elf Fällen Alkohol und Tabakwaren an eine 16-Jährige verkauft worden. Die junge Frau hatte sich als Praktikantin des Landkreises Aurich für die Testkäufe zur Verfügung gestellt. Die Quote lag im Vergleich zu 2022 damit sogar noch höher. 2022 wurden Alkohol und Tabak an 10 von 16 Verkaufsstellen frei an Jugendliche Testkäufer veräußert. Die 16-Jährige erhielt, ohne dass sie nach ihren Ausweispapieren und ihrem Alter gefragt wurde, frei an 11 von 16 Verkaufsstellen Spirituosen wie Weinbrand, Wodka und auch Zigaretten.
Die Testkäufe wurden in Zusammenarbeit mit der Polizei Aurich und dem Amt für Jugend und Soziales des Landkreises Aurich durchgeführt. Überprüft wurden Lebensmittelläden, Fachgeschäfte für Tabakwaren und Tankstellen. Der Kreisjugendpfleger Werner Voß zeigte sich erschrocken angesichts der hohen Zahl an Verkaufenden und der freien Herausgabe von Spirituosen an Minderjährige. „Wir werden künftig mehr Jugendschutzkontrollen durchführen und das Verkaufspersonal stärker sensibilisieren und aufklären müssen“, lautete sein Fazit.
Noch vor Ort wurde das Verkaufspersonal und die jeweiligen Betreibenden über die Abgabe von Alkohol und Tabak, insbesondere über das geltende Jugendschutzgesetz aufgeklärt und es gab Tipps zur Vermeidung einer Herausgabe an Minderjährige. Im Zweifelsfall lieber einmal mehr nach Ausweis und Alter fragen, lautet da die Sicherheitsformel.
Die Kontrolle selbst hatte einen präventiven Charakter, dennoch müssen Einzelhändler und Verkaufspersonal, die sich nicht gesetzeskonform verhalten haben, mit empfindlichen Bußgeldern zwischen 150 Euro und 500 Euro rechnen. Bei Wiederholungstätern kann die Geldbuße auch um ein Vielfaches höher ausfallen. Ein großes Lob gab es für die fünf Händler, die gemäß den gesetzlichen Vorgaben gehandelt haben. Ihr Verhalten ist als positiver Beitrag zum Schutze der Jugend zu werten.