{"id":811,"date":"2022-01-24T21:05:03","date_gmt":"2022-01-24T21:05:03","guid":{"rendered":"https:\/\/fresenspegel.de\/?p=811"},"modified":"2022-07-12T20:43:57","modified_gmt":"2022-07-12T20:43:57","slug":"beim-gehoelzrueckschnitt-auf-geschuetzten-wallhecken-sind-fristen-und-fachliche-standards-zu-beachten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/fresenspegel.de\/?p=811","title":{"rendered":"Beim Geh\u00f6lzr\u00fcckschnitt auf gesch\u00fctzten Wallhecken sind Fristen und fachliche Standards zu beachten"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>lkw Wittmund.<\/strong>Im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 28. Februar jeden Jahres d\u00fcrfen in der freien Natur und Landschaft Geh\u00f6lze geschnitten oder \u201eauf den Stock gesetzt werden\u201c, wie es auch hei\u00dft. Im Landkreis Wittmund sind von diesen Ma\u00dfnahmen auch Wallhecken umfasst, die unter dem besonderen gesetzlichen Schutz stehen. Gepflegt werden d\u00fcrfen sie nat\u00fcrlich, dar\u00fcber kl\u00e4rt die untere Naturschutzbeh\u00f6rde im Folgenden detailliert auf. Denn die Wallheckenpflege ist f\u00fcr den Erhalt sehr wichtig \u2013 aber sie ist sensibel zu behandeln.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Schutz der Wallhecken ist generell in \u00a7 22 Abs. 3 des \u201eNieders\u00e4chsischen Ausf\u00fchrungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz\u201c (NAGBNatSchG) geregelt. Dort hei\u00dft es etwa: <a><\/a> \u201eMit B\u00e4umen oder Str\u00e4uchern bewachsene W\u00e4lle, die als Einfriedung dienen oder dienten (\u2026) sind gesch\u00fctzte Landschaftsbestandteile (\u2026). Wallhecken d\u00fcrfen nicht beseitigt werden. Alle Handlungen, die das Wachstum der B\u00e4ume und Str\u00e4ucher beeintr\u00e4chtigen, sind verboten.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Wallhecken geh\u00f6ren zu den Kultur\u00f6kosystemen, sie sind vom Menschen angelegt worden und bed\u00fcrfen einer Pflege. Pflegema\u00dfnahmen sind somit alle Ma\u00dfnahmen, die der Erhaltung und der dauerhaften Sicherung des Wallk\u00f6rpers und seines Bewuchses dienen.<\/p>\n\n\n\n<p>Erlaubte Pflegema\u00dfnahmen sind: Das Abschneiden der in die Fl\u00e4che hineinragenden \u00c4ste,das \u201eauf den Stock setzen\u201c von Str\u00e4uchern und strauchf\u00f6rmigen B\u00e4umen. Nach M\u00f6glichkeit sollten jeweils nur einzelne Wallheckenabschnitte zur gleichen Zeit bearbeitet werden. Ein \u201eauf den Stock setzen\u201c darf nicht h\u00e4ufiger als alle 8 bis 10 Jahre erfolgen,das Auf- oder Entasten von B\u00e4umen bis zur H\u00f6he von 4,5 m \u00fcber dem Gel\u00e4nde, h\u00f6chstens aber bis zum Kronenansatz,das Entnehmen von einzelnen B\u00e4umen (\u201eEinzelstammentnahme\u201c), soweit dadurch das Nachwachsen junger B\u00e4ume und Str\u00e4ucher gef\u00f6rdert wird,das Bepflanzen mit standortgerechten einheimischen Laubgeh\u00f6lzen,das Wiederaufsetzen eines bereits teilweise abgetragenen Walles.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Zur\u00fcckschneiden und Entfernen von B\u00e4umen und Str\u00e4uchern nimmt dabei den gr\u00f6\u00dften Teil der Wallheckenpflege ein. Diese T\u00e4tigkeiten d\u00fcrfen nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar durchgef\u00fchrt werden. Nicht selten setzt daher in der zweiten Januarh\u00e4lfte ein regelrechter Endspurt bei der Wallheckenpflege ein. Auch in diesem Jahr fallen auf einigen Wallhecken zu hoch oder unsachgem\u00e4\u00df aufgeastete B\u00e4ume auf. Insbesondere bei gr\u00f6\u00dferen Geh\u00f6lzen ist darauf zu achten, dass nicht zu hoch aufgeastet wird und stets ein sauberer Schnitt erfolgt. Wenn es zu Abbr\u00fcchen kommt, ist die Entwicklung von Schadstellen die Folge. F\u00fcr manchen Baum ist dies mit einem j\u00e4hen Ende verbunden. Ein sorgf\u00e4ltiger R\u00fcckschnitt sollte grunds\u00e4tzlich bei allen B\u00e4umen praktiziert werden, auch wenn sie nicht auf Wallhecken stehen. Teilweise werden auch zu viele Geh\u00f6lze von der Wallhecke entfernt oder Str\u00e4ucher in k\u00fcrzeren Zeitabst\u00e4nden als die erlaubten 8 Jahre auf den Stock gesetzt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Pflege von Wallhecken erfordert viel Fachwissen und Fingerspitzengef\u00fchl. Wer sich unsicher ist, ob sein geplanter Geh\u00f6lzschnitt noch in dem erlaubten Rahmen liegt, kann sich gerne an die untere Naturschutzbeh\u00f6rde wenden um kompetente Beratung vor Ort zu erhalten (Telefon 04462\/86-1295, -1253 oder -1273).<\/p>\n\n\n\n<p>Weitere Informationen sind auch auf der Internetseite des Landkreises Wittmund unter der Adresse<a href=\"https:\/\/www.landkreis-wittmund.de\/Leben-Wohnen\/Wohnen\/Umwelt\/Naturschutz\/Wallhecken\/\">https:\/\/www.landkreis-wittmund.de\/Leben-Wohnen\/Wohnen\/Umwelt\/Naturschutz\/Wallhecken\/<\/a> abrufbar.<\/p>\n\n\n\n<p>(\u00fc. Pm., Foto: Kreisverwaltung)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>lkw Wittmund.Im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 28. Februar jeden Jahres d\u00fcrfen in der freien Natur und Landschaft Geh\u00f6lze geschnitten oder \u201eauf den Stock gesetzt werden\u201c, wie es auch hei\u00dft. 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